Elternzeit - Partnermonate

Guten Morgen#tasse#winke

ich bräuchte mal eure Hilfe bzgl den 2 Partnermonaten (insg. 14 Monate Elternzeit).

Ich beziehe 12 Monate Elterngeld (bzw. sind es ja nur 10) und mein Mann möchte gerne 2 Monate nehmen.

Ist es ein Unterschied ob er die 2 Monate zusammenhängend nimmt oder getrennt von einander? Wie ist das in der Zeit mit dem Urlaubsanspruch in der Firma?

Unser Sohn wurde am 27. geboren.

Ist es wirklich richtig, dass er zum Elterngeldantrag nur die 12 letzten Gehaltsabrechnungen legen muss? Sonst nichts?

#danke

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Hi,

wir haben die 2 Partnermonate auch getrennt. Mein hatte 1 Monat direkt ab Geburt und wird dann noch den 13. Lebensmonat zuhause sein. Zum Antrag haben wir die letzten 12 Abrechnungen mitgeschickt.

Lg

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Hallo,

dein Mann muss die zwei Monate nicht am Stück nehmen, er kann sie auch aufteilen. Wichtig ist nur, dass sie innerhalb der ersten 14 Monate genommen werden. Danach kann er natürlich auch Elternzeit nehmen, aber dann gibt es kein Elterngeld mehr.
Der Urlaubsanspruch wird anteilig gekürzt, d.h. bei einem Monat Elternzeit bekommt dein Mann für das Jahr 1/12 weniger Urlaub.
Was man dem Elterngeldantrag beilegen muss, kann natürlich individuell variieren (je nach Familiensituation etc.). Die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (Achtung: zurückgerechnet ab GEBURT nicht ab Start der Elternzeit) braucht er auf jeden Fall! Wenn ihr unsicher seid, ruft doch einfach mal dort im Amt an. Bei mir waren die immer sehr freundlich.

LG und Glückwunsch zum Nachwuchs!

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Der Urlaub wird nur gekürzt, wenn ein voller Monat (zb der ganze april) elternzeit genommen wird. Mein Mann hatte vom 10.08 bis 09.09 elternzeit und es durfte nichts gekürzt werden. Steht auch so im Gesetz.

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Danke für die Info!
Hätte ich das mal eher gewusst, mein man hat gerade knapp mehr als einen Monat beantragt. :-[

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"Ist es ein Unterschied ob er die 2 Monate zusammenhängend nimmt oder getrennt von einander? Wie ist das in der Zeit mit dem Urlaubsanspruch in der Firma?"
Da liegt der Unterschied im Urlaubsanspruch, denn bei der zusammenhängenden Variante ist ein kompletter Kalendermonat in Elternzeit dabei, so wird der Urlaub um 1/12 gekürzt werden.
Sonst gibt es keinen Unterschied.

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Heißt das, wenn er beispielsweise vom 28.09. - 27.10. nimmt, also nur 1 Monat (den 2. wann anders), verringert sich der Urlaubsanspruch nicht, wenn er aber vom 28.09. - 27.11., also 2 Monate am Stück, nimmt, dann schon?

Und wie ist es mit dem Geburtstermin am 1. eines Monats, da ist es ja dann immer so, dass 1 Monat Elterngeld automatisch 1 Kalendermonat ist.
Oder versteh ich dich jetzt falsch?

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"Heißt das, wenn er beispielsweise vom 28.09. - 27.10. nimmt, also nur 1 Monat (den 2. wann anders), verringert sich der Urlaubsanspruch nicht, wenn er aber vom 28.09. - 27.11., also 2 Monate am Stück, nimmt, dann schon?"
Genau so ist es.

" Und wie ist es mit dem Geburtstermin am 1. eines Monats, da ist es ja dann immer so, dass 1 Monat Elterngeld automatisch 1 Kalendermonat ist."
Die Eltern haben einfach Pech gehabt.

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Achso, die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt natürlich und evtl. eine Kopie seines Ausweises. Das hängt alles ganz vom Bundesland ab.