Ganztagsschule: Schüler dürfen den Schulhof nicht verlassen - ist das üblich?

K1 wird jetzt bald die Gesamtschule (Ganztagsschule) besuchen. Er wird dort bis jeweils 17:00 Uhr sein (an drei Tagen ist dies verpflichtend) und hat zwei lange Pausen von jeweils einer Stunde sowie mehrere kurze Pausen.

Die Schule ist reizvoll gelegen, auf der einen Seite Wiesen, auf der anderen Seite ein kleines Einkaufsgebiet mit einem vietnamesischen Restaurant, einer Eisdiele und einer Bäckerei.
Es ist eine sichere Wohngegend und verkehrsberuhigte Zone.

Beim Kennenlerntreffen habe ich mich darüber gefreut, dass die Kinder dann in der Pause dort hingehen könnten und eventuell auch dort essen könnten, wenn ihnen die Mensa mal zu eintönig ist. Sie müssten nur eine Ampel überqueren.
Sie könnten auf den Wiesen spielen.

Dann habe ich erfahren, dass die Schüler erst ab der 11. Klasse das Schulgelände verlassen dürfen. Auch mit Elternerlaubnis ist dies nicht gestattet.

Ist das inzwischen normal? Wir sind während unser Schulzeit häufig zum Hähnchengrill in der Nähe der Schule gegangen. Das war für alle vollkommen okay. Diese Schule war übrigens neben einer vielbefahrenen Hauptstraße in einem Viertel, das als Brennpunkt gilt. Es ist trotzdem nie jemand zu Schaden gekommen.

Wir würden es K1 durchaus zutrauen sich dort frei bewegen zu können. Er ist zuverlässig.

Bei Schüler der 5 und 6 kann ich das noch verstehen, aber warum erst ab der 11. Klasse?

Bearbeitet von Cinn
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Ja, das ist ganz normal und war schon immer so.

Hat versichrungstechnische Gründe.

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Hallo,

Das ist ganz normal, war bei uns früher auch so. Die Schule hat für Freistunden einen Raum zur Verfügung gestellt oder eben den Schulhof. Wenn wir mal um die Ecke zum Bäcker sind und erwischt wurden gab es Ärger.

Wird bei meiner Tochter an der Weiterführenden Schule auch so sein. Das Essen vom Caterer ist bei uns allerdings sehr abwechslungsreich, da besteht kein Bedarf etwas zu kaufen, wenn sie etwas möchte kann sie es morgens mitnehmen.

Liebe Grüße
Sunny

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Also ich kenne es nicht anders, da kann man die Kinder ja nicht mehr beaufsichtigen.
Vor allem in der Grundschule ist das wirklich wichtig.
Eigentlich sind sie ja in den Pausen trotzdem betreut, spielen draußen oder drinnen.

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Meine Tochter ist auf einer Ganztagesschule,
hier allerdings "nur" dreimal bis 15.30 Uhr.

Verlassen des Schulgeländes in der großen Pause ist hier ab der 9.Klasse mit Einwilligung der Eltern erlaubt.

:-)

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Ja, ist völlig norma, dass die Kinder das Gelände erst ab höheren Klassen verlassen dürfen.
Grund ist sicher der, dass sich sonst andere Eltern, die anders ticken als du, darüber aufregen würden.

LG

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Nein. Grund ist die Aufsichtspflicht der Schule beim Ganztag. Vernachlässigen sie diese und etwas passiert, haftet die Schule in vollem Umfang.

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Ja, das mag schon sein, dass das auch mit eine Rolle spielt.
Aber ich garantiere dir, dass immer mind. 1 Mutti dabei ist, der die andere Regelung missfallen würde und die sich darüber aufregen würde.

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Ja, das ist normal. War es aber auch vor 30
Jahren schon.

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Echt? Das scheint überall anders zu sein...
Ich war in Sachsen auf dem Gymnasium und wir haben in Freistunden und langen Pausen öfter das Schulgelände verlassen und sind runter zur Eisdiele oder in die Markthalle (Die jetzt leider nicht mehr so existiert) oder auch mal fix in die Stadt. Das war ein Weg von 10-15 Minuten. Da hat nie jemand was gesagt.
Abi habe ich 2007 gemacht.
Ob es inzwischen anders ist, weiß ich nicht. War aber halt auch keine Ganztagsschule

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Wir haben das in NRW in den 90ern auch so gemacht.
Erlaubt war das allerdings nicht.
Allerdings gab es in den ersten Jahren am Gym einen Kiosk direkt neben der Schule dessen Besuch stillschweigend toleriert wurde. Damals hatte die Schule auch noch keine Mensa.

Später, als es die Mensa gab, gab es immer noch Lehrer, die bewusst zur anderen Seite geguckt haben, wenn Schüler an ihnen vorbei zum Bäcker oder in die Stadt zogen ;-) Andere haben uns zurückgeschickt. Ob aber aufgrund der Aufsichtspflicht oder damit die nagelneue Mensa nicht sofort Pleite geht, war wohl verschieden ;-)

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Bei unseren Kindern (Gymnasium, Kleinstadt in BaWü) "durften" die Schüler ab Klasse 5 den Schulhof verlassen. Es war weder offiziell erlaubt noch offiziell verboten. Es gab natürlich die Empfehlung, es den Kindern von Klassenstufe 5 und 6 nicht zu erlauben, war aber letztendlich Entscheidung der Eltern. Wäre organisatorisch gar nicht anders möglich gewesen, Turnhallen und Turnplatz verteilt auf mehrere Standorte, Nebenschulhaus ein paar Quartierstrassen weiter, Hauptschulhaus mit offener Parkanlage. Mensa übrigens überteuert, unzuverlässig (gab Tage da gabs gar nichts, wegen Personalmangel, nur vom mobilen Verkaufsstand, der hatte aber nur Äpfel, Chips und Getreideriegel).
Die Mehrheit der Schüler kam mit der Bahn oder dem Bus an, das bedeutete ohnehin einmal zu Fuss quer durch die Stadt und wieder zurück.
Ich kannte es aus der Schweiz nicht anders, wäre selbst sehr irritiert gewesen, wenn es anders gewesen wäre.

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Baden Würtemberg scheint da tatsächlich lockerer zu sein, als die anderen Bundesländer. Unsere Kinder sind Grenzgänger (Schweiz/Deutschland). Und kommen jetzt auch in die 5.Klasse. Auf die Frage, ob die Realschule unseres Sohnes eine Mensa hat, sagte der Konrektor "Das lohnt sich nicht, die Kinder gehen lieber zum Edeka oder zur Dönerbude" und sie hatten in den letzten Jahren nur höchstens 10 Kinder pro Tag, die bei Nachmittagsunterricht in der Mittagspause vor Ort geblieben sind. Und das bei etwa 30 Klassen. Für unsere Tochter können wir auf dem Gymnasium ankreuzen "darf in der Mittagsause nach Hause oder zu Verwandten/Freunden", dann darf sie gehen, wenn sie dann aber in der Stadt ist, gilt das als Freizeit und ist nicht über die Schule abgedeckt. Trotzdem kreuzen 90% aller Eltern das an, damit die Kinder sich mal ein Eis, neue Füllerpatronen oder ähnliches holen können.

Liebe Grüße Rike

Bearbeitet von krokomobil
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Hallo

Ja das ist normal das Schüler erst in der Oberstufe den Schulhof verlassen dürfen. Das finde ich auch richtig. Stell mal vor es passiert was oder das Kind ist von der Zeit her verplant.

Das war vor 30 Jahren bei mir aber auch schon.

LG

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Ja, ist normal. Aufsichtspflicht (und manchmal Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Mensabetreibers). Manche Schulen haben ab Klasse 7, 8 eine Ausnahme für die Mittagspause für SchülerInnen, die nicht in der Mensa Essen abonniert haben. Wenn ihr sowas möchtet, könnt ihr es eventuell über die Gremien der Elternvertretung schulrechtlich erwirken, falls sich eine Mehrheit findet.

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Hier möchten z. B auch die Lebensmittelhändler hat die Schüler nicht ihr GEschäft stürmen.

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Hier machen die extra Schülerangebote um die Schüler zu locken.