UPDATE Klassenkonferenz

Hallo, ihr Lieben. Ich wollte euch ein kurzes Update da lassen.. der ein oder andere hat evtl. unsere Geschichte mit der Klassenkonferenz verfolgt. Diese hatte nun am Montag stattgefunden, dauerte ca. 15 Minuten an. Resultat ist eine Ordnungsmaßnahme in Form eines schriftlichen Verweises.
Letztlich war alles wie mein Sohn vorher berichtete. Er musste wohl während der Unterichtszeit kurz etwas im Auftrag des Lehrers nebenan aus dem Raum holen. Mein Sohn hatte dort allerdings wohl kurz sein Handy beim Wickel, der Lehrer kam riss es ihm aus der Hand.. mein Sohn zeigte sich nicht so einsichtig wie vom Lehrer erwartet. Mein Sohn reagierte wohl genervt..es fiel das Wort "alter" (von meinem Sohn als Füllwort gemeint u nicht auf das Alter des Lehrers bezogen.. natürlich absolut fehl am platze) und so kam es dann zur klassenkonferenz samt Strafe. Nochmal ganz lieben Dank für eure Gedanken und für euren Zuspruch im Vorfeld.

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Für mich liest sich diese Version jetzt ganz anders als im alten Thread. Das war doch die Sache mit dem Lehrer, der die Schülerinnen anstarrt, oder? Dazu sehe hier überhaupt keinen Zusammenhang. Er hat sich offensichtlich über das Handyverbot im Unterricht hinweggesetzt, wurde erwischt und hat dann noch aufgemuckt.

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Nein, das war die Erklärung des Jungen, warum er so respektlos mit dem Lehrer gesprochen hat. Er erklärte, dass der Lehrer die Mädchen anstarrt - also nicht in DER Situation sondern allgemein. Quasi ein Nebenkriegsschauplatz. So hatte ich es damals verstanden.

Bearbeitet von fly-kat
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Na, dann passt's doch. Hat er hoffentlich gelernt, dass das eine bescheidene Aktion war und so ein Verhalten Folgen hat.

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NRW? Normalerweise gibt es bei einer Ordnungsmaßnahme keine Klassenkonferenz, sondern nur eine Anhörung der Eltern. Die OM erlässt anschließend die Schulleitung. Bei den schärferen OM gibt es eine Teilkonferenz, das ist aber auch wiederum keine Klassenkonferenz.


Sofern weiter vorher nichts vorgefallen ist, halte ich eine OM hier aber für unverhältnismäßig, da normalerweise vorher erzieherische Einwirkungen laufen sollten.

!!! Ich empfehle dir einen Widerspruch, die OM ist ein Verwaltungsakt !!!

Bei der BezReg Münster steht das auch recht gut beschrieben.


https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_sprachen/schulrecht/erzieherische_einwirkungen_und_ordnungsmassnahmen/index.html

Diese Aussage gilt allerdings nur dann, wenn es hier um NRW geht und vorher keine anderen Vorfälle mit darauf folgenden erzieherischen Einwirkungen liefen.

Bearbeitet von GalaRoyal
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Da steht u.a.

- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes.

Soweit ich weis, geht das gar nicht, weil das Recht auf Bildung im übergeordneten Grundgesetz verankert ist. Irgendwo gab es da auch mal ein Urteil ... ?

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Klar geht das.
Das ist die höchstmögliche Ordnungsmaßnahme laut Schulgesetz, der jedoch zuvor die Androhung jener vorangehen muss.
Der Sohn der TE hat die mildeste Ordnungsmaßnahme erhalten- dazwischen gibt es noch ein paar Stufen, die in diesem Fall auch fehlgeschlagen sein müssen.

Ein Kind, das von allen öffentlichen Schulen des Bl verwiesen wird, könnte sein Glück, falls möglich, in einem anderen Bl suchen oder auf einer Privatschule.
In diesem Fall wird dann das Recht auf Bildung und Schutz der Mitschüler über dem Recht des einzelnen Störenfriedes auf Bildung stehen. Die Schule hat ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitschülern.

Bearbeitet von schokofrosch
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Kann ich nicht ganz glauben.
Dieser Aufwand mit Konferenz steht doch in keinem Verhältnis.
Und der Sachverhalt ist nun ein ganz anderer! Handy, Nebenraum, "Alda"- Beleidigung...

Es ging doch um den für seine Mitschüler so vorbildlichen Musterknaben der die Mädchen vorm Gafferlehrer schützen wollte.

Hand aufs Herz: WAS ist wirklich passiert?

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Wegen soetwas gibt es sofort eine Klassenkonferenz?

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Na hoffentlich. Lehrer "Alda" genannt, rumdiskutiert bei klarem Regelverstoß statt Konsequenz zu akzeptieren und Handy abzugeben, geht's noch?

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Da muss aber dann schon vorher was passiert sein.

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Hä? #kratz

Irgendwie habe ich die Geschichte ganz anders im Kopf?

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Sie wurde durch den Sohn zunächst anders kommuniziert- damit hatte ich gerechnet, weil Schüler Situationen ganz oft falsch erzählen bzw relevante Dinge auslassen, wenn es ihnen "ans Leder" geht.

Beispiel: Schüler A hat B auf dem Schulhof verprügelt und bei seiner Mutter Blödsinn erzählt. Mutter Z ist derartig wütend, dass ein Gespräch mit ihr über die Situation nicht möglich ist. In der Tk brüllt sie sofort drauflos, dass ihr Sohn es nicht war- er habe angegeben, vor der Toilette gewesen zu sein statt vor dem Kiosk, auf dessen Höhe es geschah.
Funfact: Die Toiletten sind neben dem Kiosk.

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Also deshalb wird eine Klassenkonferenz einberaumt?
Na, der Lehrer macht sich ja beliebt bei seinen Kollegen.
Man könnte sogar von einer Tätlichkeit vom Lehrer sprechen...