Vetorecht bei der Wahl der weiterführenden Schule

Wir haben unseren Sohn bei einer weiterführenden Schule angemeldet, die relativ beliebt ist. Wir mussten zwei Schulen zur Wahl angeben. Unsere zweite Wahl ist sogar noch beliebter. Jedes Jahr 200+ Anmeldungen bei nur 90 Plätzen pro Jahrgang.

Gibt es eigentlich ein Vetorecht, wenn wir an keiner der beiden einen Platz bekommen?

Wir haben viele Schulen besichtigt. An einige dieser Schulen würden wir unseren Sohn nie schicken: vergammeltes Gebäude inklusive Vandalismus, Lehrer wirken selbst beim Tag der offenen Tür unmotiviert. In der Mensa wird Essen vom anderen Ende der Stadt aufgewärmt… und so weiter: kann man sich wenigsten aussuchen, dass es diese Schulen nicht sind? Das sind logischerweise leider auch die Schulen, die nicht sehr beliebt sind, und regelmäßig Schülerinnen zugelost bekommen.

Bearbeitet von Goldie
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nein, wenn die Schule keinen Platz hat, ist das leider so

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Bei uns ist es so, dass einem grundsätzlich nur ein Platz auf der SchulART zusteht, also Realschule. Aber da muss man dann nehmen, wo man einen Platz bekommt.
Wir wollten eigentlich eine andere nähere Realschule, aber da haben wir keinen Platz bekommen.
Jetzt sind wir halt auf einer anderen, ebenfalls tollen Schule gelandet.

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Wir möchten als Schulart Gymnasium oder Gesamtschule… und haben vielen Schulen besichtigt, die okay waren. Zwei, die unserem Sohn am besten gefallen haben, haben wir dann ausgewählt.

Wir haben aber auch Schulen besichtigt, die uns überhaupt nicht gefallen haben, verranzt mit demotiviert wirkenden Lehrern. Kann man, wenn es schon keine der Schulen der Wahl wird, auswählen, welche Schule man auf keinen Fall will, obwohl es ein Gymnasium ist?

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Das ist eine interessante Frage, leider weiß ich es nicht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es so ist. Also außer es wäre wirklich die EINZIGE Schule, die noch freie Plätze hat, ich denke dann muss man die nehmen. Wenn es aber mehrere gleichartige Schulen gibt auf denen es noch Plätze gibt, kann ich mir vorstellen, dass man da auch ablehnen kann. Aber wie gesagt, es ist nur eine Vermutung.

Ich drück die Daumen, dass es bei einer von beiden „guten“ Schulen klappt.

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Es gibt Anwälte, die sich auf Schulrecht spezialisiert haben. Wir haben das tatsächlich bei K3 gemacht, leider zu spät. Wir hätten vor der Anmeldung kommen müssen.
So wurde unser Sohn einer katastrophalen Schule zugewiesen (da Zweit- und Drittwunsch auch nicht berücksichtigt wurden, die nahmen nur SchülerInnen, die die Schule als Erstwahl angegeben hatten).

Gott sei Dank war damals das sog Probejahr noch ein Probehalbjahr und wir sind danach auf ein konfessionellen Gym gewechselt. Aber vor Ende des Probehalbjahres war ein Wechsel nicht möglich.

Viel Glück

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Ich befürchte, dass das konfessionelle Gym bei uns nicht in Frage kommt, da wir konfessionslos sind.

Wir haben ihn bei einer städtischen Gesamtschule und einem städtischen Gym angemeldet.

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Wahrscheinlich war es ein Fehler gleich zwei beliebte Schulen zu wählen. Das wussten wir vorher nicht.

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Nein, kann ich mir nicht vorstellen.

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Nein. Wenn kein Platz ist, dann ist kein Platz.

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Das hängt sicherlich vom Platzvergabeverfahren in Eurer Region ab. Wird überall anders gehandhabt.

Es müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen, dass Eurem Kind trotz Ablehnung dennoch ein Platz an einer der beiden Wunschschulen gegeben wird. Nichtgefallen der zugewiesenen greift wahrscheinlich nicht.
Voll ist voll, da müsste ja jemand anderes weichen. Vielleicht gibt es eine Warteliste, falls jemand abspringt oder wegzieht.

Ich würde mir aber erst mal nicht so viele Gedanken machen. Jetzt warte doch erst mal ab, wie die Vergabe verläuft.

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Mir ging es bei dieser Frage nicht einmal um die Wunschschule.

Ich denke zum Beispiel an ein Gymnasium. Man sagt, dass dort im große Stil gedealt wird.

Beim Tag der offenen Tür machte es einen sehr schlechten Eindruck. Versifft, verdreckt, Vandalismus auf den Toiletten, Spinde bekritzelt, Lehrer drücken sich lustlos herum, Schüler kriegten wir nicht zu Gesicht, Essen wird in Warmhaltebehältern geliefert, schlechter Ruf. Es ist auch sehr unbeliebt und hat jedes Jahr zu wenige Anmeldungen.

Ist es möglich, dass er, wenn es schon keine der beiden Wunschschulen wird, wenigstens nicht dort landet? Müssten wir selbst diese Schule akzeptieren, da es einer der beiden gewünschten Schultypen ist?

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Bei uns gibt es kein Vetorecht. In der ersten Runde werden die Plätze vergeben, und wer keinen Platz bekommen hat, bekommt einen Platz in mehreren Schulen angeboten in denen nach der ersten Runde noch Plätze frei sind. Könnte aber durchaus sein, dass man dann z.B. alle drei angebotenen Schulen nicht möchte.

Bei uns entschärft es sich etwas, da wir erst eine Runde für die Gesamtschulen haben. Dann eine für die privaten Gymnasien und danach für die staatlichen Schulen. So kann man es quasi dreimal versuchen, aber bei natürlich am Ende keinen Gesamtschulplatz mehr, weil diese schon verteilt sind.

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Wenn du triftige Gründe benennen kannst, warum dein Kind ausgerechnet auf diese Schule muß, dann wirst du mit Hilfe des Schulamtes die Schule dazu durchaus überreden können.

Die Gründe, die du hier aufzählst, zählen alle nicht. Du hast etwas gehört und nimmst an, dass es so ist. Der schlechte Ruf ist kein Grund.

Ein Vetorecht haben Eltern nicht, aber Schulämter können Schulen auch entgegen den Wünschen der Schulleiter zuweisen.

Bearbeitet von kati543
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Was zu den „gewichtige Gründe“ zählen?

Bearbeitet von Goldie
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Leider habt ihr schon ganz vorne einen Fehler gemacht. Die Anwahl der Schulen - noch dazu in dieser Reihenfolge - macht euren Sohn (völlig zu Unrecht) zu einem "Sonderfall", sobald ihn die erste Schule ablehnt.

Ich habe das bei Bekannten erlebt. Die Tochter hat gerade den Schnitt geschafft, den man für das Gymnasium braucht.

An der hochgradig beliebten Gesamtschule werden aber nur wenige Gymnasiumsplätze vergeben. Da fiel sie hinten runter.

Ihr Zweitwunsch war ein Gymnasium, was viele Zweitwünsche aufnimmt, die nicht an den Supergymnasien aufgenommen werden. Da fiel sie auch hinten runter.

Ergebnis: Schulplatz an der Schulform, die gar kein Abi anbietet...

Ich hab sie dann unterstützt & den Anwalt schon parat gehabt. Es tat sich dann doch noch ein Platz an einer anderen Gesamtschule auf.

Ihr solltet euch für den Fall der Fälle vorbereiten...