Zahlt die Krankenkasse im Ausland bei ICSI und IVF auch mit?

Hallo,

habe leider in meinem letzten Beitrag vergessen zu fragen ob die Krankenkasse auch im Ausland für die ersten drei Versuche die Hälfte der Kosten übernimmt wie in Deutschland auch? ...und ob zusätzliche Kosten noch entstehen (natürlich abgesehen von den Reisekosten)?

#freu Hier auch schonmall vorab Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße, Isabella

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Hallo Isabella,

kann Dir nicht aus eigener Erfahrung berichten, habe aber gelesen, dass die KK die ersten drei Versuche im Ausland übernimmt, solange die Behandlung nach deutschen Gesetzen erfolgt. Bin mir aber auch nicht 100%ig sicher #kratz

Hat Dir jetzt nicht wirklich weitergeholfen, oder? :-p
Ich hoffe, jemand kann Dir noch eine genauere Auskunft geben.

LG Dani #sonne

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#freu Ja, ja, ich habe den selben Verdacht ;-)

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Hey Isabella,

man muss zwischen dem EG-Ausland und anderen Staaten differenzieren:

Die Regelung des § 13 Abs. 4 SGB V erlaubt es gesetzlich versicherten Patienten, Leistungserbringer (also auch z.B. Kinderwunschzentren / Kliniken, etc.) auch in anderen EG-Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Eventuell muss man dabei in Vorleistung treten (das ist vom Einzelfall abhängig). Im Falle der Vorleistung hat der Versicherte aber einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse.

Für das Ausland außerhalb der EU gilt diese Regelung leider nicht. Hier muss der Patient die Kosten selbst tragen.

Hoffe, das klang jetzt nicht zu kompliziert #hicks. Ich beschäftige mich aus beruflichen Gründen mit dieser Thematik, falls Du noch Fragen hast, kannst Du mir gerne schreiben :-).


LG Anni #herzlich

PS: Zu den EG-Mitgliedstaaten zählen seit derzeit: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

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Hallo Anni,

vielen Dank für die super Info! #freu

Liebe Grüße, Isaella

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habe gelesen, dass die KK die ersten drei Versuche im Ausland übernimmt, solange die Behandlung nach deutschen Gesetzen erfolgt.

genau das wurde auch im Vox Beitrag genannt!!
gruss goldi

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Hallo Goldi,

danke für die Info, meinst du dass es z.B. in Österreich nicht zur Übernahme der Kosten kommt, wenn die befruchteten Eizellen länger als 3 Tage (lt. Gesetz in Deutschland) entwickeln können. Sonst bis 7 Tage in Österreich, dadurch aber auch eine höhere Chance auf #schwanger

Ich werde da wohl die Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Mal hoffen ich kriege jemand ans Telefon in der Krankenkasse der sich damit auskennt.

Liebe Grüße, Isabella

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Ja das tun sie wenn nach dt. Embrionenschutzgesetz gehandelt wird
wir sind im LKH Salzburg in Behandlung
klappt super

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Danke Kathrin :-D

Liebe Grüße, Isabella