Wenn man ein Rezept abgibt, ist es Pflicht das zu kaufen?

Hallo,

Ich habe im Juli einen Rezept ( Bravelle) bei der Apotheke abgegeben und ihnen erklärt dass sie den erst wenn ich anrufe, bestellen dürfen. Die haben es aber versäumt und gleich bestellt. Jetzt im November habe ich einen Brief erhalten in dem steht wenn ich für meine bestellte Medikamente (688 euro, mein Anteil) nicht bezahle, dann schalten sie einen Anwalt. Ich war richtig schockiert gerade zurück vom KH wegen ÜS. Ich habe sie angerufen und gesagt dass ich den Rezept gar nicht bestellt habe und auch nicht wusste dass sie die Medikamente bestellt haben. Die haben frech geantwortet, hätten sie halt den Rezept nicht dagelassen, jetzt müssen sie zahlen. Weiß jemand zufällig Bescheid ob es tatsählich Pflicht ist was zu kaufen den ich zwar nicht bestellt aber gegeben habe. Ich bin jetzt schwanger, was soll ich mit Bravella anfangen? :-[

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Hallo,

hast du ne Rechtsschutz? Dann würde ich da einfach mal nach nem passenden Anwalt fragen und den telefonisch kontaktieren...

LG

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Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, weil die so teuer sind. Aber dummheit wird halt bestraft. :(

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Bei dem Betrag würde ich vielleicht doch mal kurz ne Info von nem Anwalt einholen. Evtl. lohnt es sich ja trotzdem...

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Ich befürchte die Apotheke hat Recht.

Wenn dort jeder hingeht und Rezepte da läßt und dann erst anruft, dann blicken die ja gar nicht mehr durch.
Es sei denn Du hast etwas Schriftliches auf dem Deine konkrete Anweisung steht, abgezeichnet von der Apotheke.

Eventuell erstmal die Krankenkasse anrufen, die müßten ja entsprechend die Erchnung der Apotheke vorliegen haben und sollen Dir mal das Datum nennen.

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Die Abgabe des Rezeptes ist quasi der Abschluss eines Vetrages. Du gibst damit die Bestellung auf. Meines Erachtens bist du in der Zahlungspflicht.

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Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Zum Problem..warum hast du das Rezept überhaupt abgegeben und mündlich was besprochen. War das erst ne PreisAuskunft oder wie?
Also ich denke das du zahlen musst. Denn wenn du ein Medikament per Rezept anforderst bzw. Abgibst, geht doch die Apotheke davon aus das die Bestellung verbindlich ist.

Haben die sich erst jetzt gemeldet oder schon mehrfach?
Ich denke du hast hier keine Chance.

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Hallo evt. Kannst du dir auch beim zuständigen Amtsgericht für 10-15€ einen beratungsschein holen. Damit kann man sich ein einmaliges Gespräch beim Rechtsanwalt holen ohne zusätzliche kosten. Einfach mal beim zuständigen Amtsgericht in deiner nähe anrufen.

Lg

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Hallo,

Wirklich? Ich wusste nicht dass es so was gibt. Vielen dank für den Tipp. Ich rufe gleich morgen an.

Lg

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Ja, gibts bei jedem Amtsgericht. Allerdings hat die Stelle nur wenige Stunden pro Woche offen UND man wartet größtenteils stundenlang Hier in Tübingen steht man da schon gute 3-4 Stunden.

Anrufen reicht also leider nicht aus, die können dir aber die Öffnungszeiten durchgeben. Stehen aber auch auf der Internetseite des Amtsgerichtes.

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Ich fürchte das musst du zahlen.
Wie willst du das beweisen? Im (für dich) günstigsten Fall steht hier Aussage gegen Aussage - normalerweise sind aber in einer Apotheke immer mehrere Angestellte anwesend. Und normalerweise geht mit der Abgabe eines Rezepts IMMER eine Bestellung einher. Wer sich nicht sicher ist, bekommt das wieder mit. Man kann das Verordnete ja auch telefonisch nachbestellen und bei der Abholung das Rezept mitbringen.
Das Problem für dich ist ja eigentlich etwas anderes. Jede Apotheke ist sogar verpflichtet (!) das Verordnete zu liefern. Und du hast eine Verordnung da abgegeben. Die Apotheke muss liefern - du musst zahlen.

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Hallo,

wenn ich etwas nicht brauche, gebe ich das Rezept dafür nicht ab.

Ich glaube, da kann Dir auch kein Anwalt helfen.

GLG

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Hallo,

Bravelle ist ein verschreibungspflichtiges Medikament. Im Falle eines Privatrezeptes (blaues Formular) ist das Rezept nur 3 Monate lang gültig. D.h. Du bist gar nicht befugt nach Ablauf dieser Zeit bei der Apotheke das Rezept einzulösen. Da Du aber das Rezept abgegeben hast, bedeutet, daß das Medikament bestellt werden sollte. Warum hast Du das Rezept einfach nicht selbst behalten? Ich stimme der Apotheke zu: wenn Du das Medikament nicht bestellen wolltest, hättest Du das Formular behalten sollen. Ich schicke einem Versandhaus auch keinen Bestellzettel und sage dann, daß sie erst was versenden dürfen, wenn ich anrufe. Ist doch unlogisch.
Wende Dich an einem Anwalt und versuch einen Vergleich zu erzielen.

LG
Manu

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Danke für eure Antworten. Mein Mann hat sich entschieden einfach zu zahlen weil er keine Probleme und Streiten mag. Er sagt, ivf hat uns so viel Geld und Mühe gekostet, dass noch mehr davon kein Unterschied mehr macht. Ich werde dann beim kleinputz versuchen wenigstens für ein Trostpreis zu verkaufen. Nachhinnein ist man immer schlauer! :(