Zählt ein Basis Job zu berufstätigen Eltern?

Hallo zusammen :)

Unsere Kita geht leider oft in die Notbetreuung aufgrund von Personal Mangel.
Nun bietet sich mir ein Job Angebot, erst als Basis, solange der kleine nicht in die Kita geht und später als Teilzeit.
Unsere große geht bereits in die Kita.

Oft wird eine Bedarfsabfrage gestellt, wer denn die Kinder zu Hause lassen könnte. Hier sind wir kulant und lassen die große dann auch zu Hause, da ich aktuell ja Hausfrau bin.

Lassen allerdings nicht genug Eltern ihre Kinder zu Hause, geht es in die Notbetreuung, wo eindeutig hervorgehoben wird, das nur Kinder von beiden berufstätigen Eltern, alleinerziehend berufstätige Elternteile und Vorschulkinder den Kindergarten besuchen dürfen.

Nun stellt sich mir die Frage wie es bei mir aussieht. Muss ich im Kindergarten angeben wie viele Stunden und wann ich arbeite?
Geplant sind 10 Stunden die Woche, das wären 2 Stunden vormittags. Hin und wieder mal mehr, muss dann aber nicht täglich los.

Steht mir der Kindergarten Besuch, bzw meiner Tochter zu? Oder ist mit berufstätigen Eltern nur Teilzeit oder vollzeit gemeint ?

Über Erfahrungen wäre ich dankbar.

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Wir müssen jede Änderung der Arbeitszeit bekannt geben und vom AG unterzeichnet abgeben.
Sowohl Gesamtstunden wie auch Tage und Zeiten.

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Das wird bei mir aber wirklich schwer, da ich mit Menschen arbeiten werde und diese zu Termin bringen muss usw. Ich weiß nicht ob mir hier feste Arbeitszeiten gegeben werden können.

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Bei uns steht auf der AG-Bescheinigung immer so etwas: Person X ist bei uns für X Wochenstunden beschäftigt, die an X Tagen pro Woche zu entrichten sind.

PS. Meinst du der Kiga-Besuch generell oder der Kita-Besuch während Notbetreuungszeiten?

Bearbeitet von anaie
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Es sind nur die Notbetreuung Tage gemeint.

Ich weiß wie gesagt nicht ob das so machbar ist bei mir. Denn ich bin halt mal 2 Stunden da, mal 3 oder 4 wenn ein Termin zum Beispiel länger dauert oder auch der Weg dahin länger wäre.

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Wo bleibt denn das kleine Kind an den Vormittagen, an denen Du arbeitest? Könnte da auch das ältere Kind betreut werden?

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass auch eine geringfügige Beschäftigung zählt, dann eben an den jeweiligen Arbeitstagen. Allerdings musst Du Dich darauf einstellen, dass Du argumentieren müsste, warum Dein älteres Kind in die Kita muss, während das jüngere von jemand anderem betreut werden kann. Unproblematisch wäre das z.B., wenn das jüngere bei der Tagesmutter ist.

Das ist aber, wie bereits erwähnt nur eine Meinung. Im Zweifelsfall legt der Kita-Träger fest, was als Berufstätigkeit gilt.


Bei uns ist das mit der Notbetreuung tatsächlich ein Geben und Nehmen. Mal schaffen wir es, die Kinder selbst zu betreuen, auch wenn das neben Home Office doof ist, mal haben wir wichtige Termine die es notwendig machen, dass die Kinder im die Kita gehen. Ich denke, wenn alle möglichst flexibel handeln, ist allen am meisten geholfen.

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Natürlich bleibt die große zu Hause, wenn zum Beispiel Papa da ist und auch mit dem kleinen ist. Wenn er allerdings Frühschicht hat, dann würde meine Schwiegermutter zu uns kommen. 2 Kinder wären für sie vielleicht 30 Minuten machbar, aber leider nicht 2 oder 3 Stunden. Das würde sie nicht schaffen.

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Ich denke, dass handhabt jede Einrichtung anders...
Bei uns in der Krippe war es so, dass es für berufstätige Eltern galt - egal an welchen Tagen, solange es Vormittags war, galt das.

Im Kiga war es so, dass man die Arbeitszeiten angeben musste, wenn also jemand ein Vormittagskind hatte , aber der Vater immer nur nachmittags gearbeitet hat und nur die Mutter vormittags, dann durfte das Kind eben nicht in die Notbetreuung, weil der Vater ja da war.

Ich würde schauen, was dein Arbeitsvertrag drin stehen hat

Wenn da drin steht Springerkraft auf Abruf für Vormittags dann würde ich das genauso angeben. Das würde ja bedeuten, dass du nur Zeit hast, wenn du an dem Tag keinen Dienst hast--- dann muss der Kiga dich eben flexibel behandeln....und jedes Mal nachfragen ...

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Ich denke dazu wirst du keine verbindliche Antwort finden.
Bei uns gilt z.B. der geringfügige Job nicht, um einen Anspruch als Übermittagskind zu haben, jedoch um ein Anrecht auf die Notbetreuung zu haben, da es ja auch Arbeit ist.

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Eigentlich ist es doch ganz einfach: brauchst du an den Tagen eine Betreuung für deine Kinder ja oder nein?
Da du arbeiten musst und somit nicht selbst auf die Kinder aufpassen kannst, also erstmal ja. Dies teilst du der Kita auch so mit.

Ob dann Oma aufpassen kann, steht nochmal auf einem anderen Blatt. Sie wird ja vielleicht nicht immer können. Also ist das ein freiwilliges Entgegenkommen deinerseits, dass du an manchen Tagen deine Kinder trotzdem nicht in die Kita bringst.