Absage Betreuungsplatz - rechtlicher Anspruch ab wann?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Unser kleiner Mann soll kommendes Jahr im Feb/März oder April in die Kita gehen. (Er wird im April 2) Wir haben uns fristgerecht bei der Stadt für 3 Einrichtungen angemeldet und eine komplette Absage bekommen mit der Begründung, dass es nicht genügend Plätze gibt und erstmal die Eltern Vorrang haben. die Vollzeit arbeiten und ihre Kinder demnach 8-10h abgeben. Wir stehen auf der Warteliste.

Des Weiteren haben wir den Hinweis bekommen uns beim Tageselternverein zu melden. Bei diesem Termin kam raus, dass es für unser Gebiet ca 75 offene Anfragen gibt - sie wollen mir keine Hoffnungen machen…

Mittlerweile habe ich nochmal mit der Stadt telefoniert und habe auch andere Einrichtung angegeben, in dem das Kind nur 4 oder 5 Stunden betreut wird. Diese hatte ich vorab ausgeschlossen, mittlerweile bin ich aber einfach froh, wenn wir überhaupt einen Platz bekommen… ich denke ihr wisst was ich meine.

Meine Elternzeit endet im März 24 und ich muss einfach wieder arbeiten gehen, weil das Gehalt meines Mannes allein nicht ausreicht und das ElterngeldPlus dann auch weg fällt.

Nun die Frage: Wie sieht es denn rechtlich aus? Ab wann hat man einen Anspruch auf Betreuung? Ich finde dazu sehr viele unterschiedliche Aussagen im Netz. Hat da jemand eine genaue Ahnung oder ähnliches durch?

Das Thema nervt einfach! Könnte hier noch nen ganzen Roman dazu schreiben aber ich lasse es mal 😂

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Ab dem ersten Geburtstag. Du kannst einen Platz einklagen, beziehungsweise dem Verdienstausfall von dir (oder deinem Mann, der kann dann ja auch in Elternzeit gehen und bekommt volles Gehalt 😉)

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Nein, einen Platz kann man nicht einklagen. Nur den Verdienstausfall - theoretisch! Vorher wird wahrscheinlich jede Kommune irgendeinen Platz irgendwo aus dem Hut zaubern. Ist dann halt fraglich ob dieser plötzlich auftauchende Betreuungsplatz das ist, was ihr Euch vorgestellt habt.

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Wie kommst du darauf, dass man einen Kita-Platz nicht einklagen könne?

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Du kannst nicht den Platz einklagen sondern einen Schadenersatz für z. B den entgangen Lohn.

Aber fraglich ist im Prozess ob 3 Anmeldungen als ausreichend angesehen werden.

Dazu muss dir klar sein das du falls sie dir dann einen Platz anbieten bei u3 auch irgendeine Tagesmutter oder irgendein Kindergarten in eine angemessenen Entfernung sein darf. Da musst du schon mit 30 Minuten Fahrtweg pro Strecke rechnen

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Meines Wissens kann man durchaus einen Platz einklagen.

Im Zweifel kann die Stadt auch eine TaMu bezahlen.

Wenn gar nichts geht, dann Verdienstausfall.

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Ich habe keine Erfahrungen dazu, weil wir toi toi toi auf dem Dorf wohnen und man in unserer Kita ohne Probleme einen Platz bekommt sobald man ihn möchte.
Aber zum Thema Rechtsanspruch glaube ich, dass das doch von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, oder? Hier in Rlp hat man ihn z. B. ab 2 Jahren.

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Der Anspruch ist überall gleich.

Ab dem 1 Geburtstag hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Da hast du aber kein Wahlrecht auf Tagesmutter oder Kita.
Ab dem 3 Geburstag hat du einen Anspruch auf einen KITA Platz

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Ah siehste. Da hab ich was gelernt. War mir tatsächlich nicht klar, dass es sogar schon früher ist.

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Hallo

das könnte ein Problem werden das du dein Kind nur in KITAs angemeldet hast wo du einen 35 oder mehr Stunden Platz bekommst.

Die meisten Urteile gehen von einem Anspruch von 20 bis 25 Stunden aus, höher nur wenn du durch die Berufstätigkeit einen höheren Bedarf nachweisen kannst.