Lohnt sich Arbeitgeberzuschuß zum Kindergarten?

Hallo,

hat mal jemand durchgerechnet wieviel man spart wenn man den AG nach einem Zuschuß zum Kindergarten fragt, also einen Teil des regulären Gehaltes als solchen zu deklarieren?

Bei uns kostet der KiGa 200 Euro im Monat, ich hab StKl.3 und irgendwie hab ich noch keine Variante gefunden auszurechnen was es wirklich an Steuern sparen würde...

Vielen Dank & Viele Grüße!

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Klar spart das Geld. Du musst den Zuschuss nicht versteuern und keine Sozialversicherung bezahlen!

Frag doch mal, ob dein AG dir 50 % zusätzlich zahlt und 50% werden umgewandelt! Als kleine Lohnerhöhung und er spart sich auf die 50% Gehaltsumwandlung auch seine AG-Anteile zur Sozialversicherung.

Offiziell darf man allerdings keine Umwandlungen derart machen. Steuerfrei ist es nur, wenn man es Offiziell ZUSÄTZLICH bekommt. Dann ist es quasi eine Erstattung von Werbungskosten. Die Kinderbetreuungskosten stellen ja zu 2/3 Werbungskosten dar.

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Wie soll denn diese "Umwandlung" praktisch funktionieren?

Gruß,

W

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der ag würde sich dermaßen auf dünnes eis begeben, daß er das wohl kaum macht.
aber die nächstse gehaltserhöhung könnte er in form dieses zuschusse geben.
der ag muß keine sozialversicherung darauf bezhalen (spart sich also 30%) und du mußt es weder versteuern noch zahlst du sozialversicherungsabgaben drauf

je nach deinem steuersatz kannste also ungefähr rechnen, daß dein ag dir entweder die 200€ für den kiga zahlt oder eine gehaltserhöhung von 400-500€, damit du am ende 200€ übrig hast

lisasimpson

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"also einen Teil des regulären Gehaltes als solchen zu deklarieren?"

Der AG wäre dumm, sich auf solchen Steuerbetrug einzulassen.


Gruß,

W

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Hallo,

wenn das bei einem neuen Arbeitsvertrag so vereinbart wird, was hat das mit Steuerbetrug zu tun?

Viele Grüße!

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Hi,
wie dir schon gesagt wurde kann er nicht einfach einen Teil des Gehalts so deklarieren.

Was ginge wäre eine Lohnerhöhung ganz oder teilweise so umzuwandeln.

Lohnen würde es sich einerseits, da für dich keine Steuern und Sozialabgaben anfallen für diesen Teil, der also in voller Höhe (also in der HÖhe, in der er gewährt wird) die KiGa-Kosten für dich reduziert. Vorteil für den AG wäre die Einsparung von seinem Sozialversicherungsanteil.

Nachteile wären natürlich, dass sich dann durch diesen Teil der Lohnerhöhung dein Gehalt (netto) nicht erhöht. Auswirkungen hätte das auf später vielleicht noch mal in Anspruch genommenes Mutterschafts- und Elterngeld, Arbeitslosengeld 1, und auch auf die Rente.

Ausrechnen kann ich dir das nicht ;-). Logischerweise ist der Teil der KiTa-Beträge, die der ARbeitnehmer übernimmt auch nicht mehr von der Steuer absetzbar, das reduziert den Nutzen ja noch mal etwas.

Viele grüße
miau2