Wie am besten Antrag formulieren ???

Hallo zusammen :),

es ist so, dass unser Sohn am 14. November 3 Jahre alt wird und zur Zeit natürlich noch mit mir zu Hause ist;-).

Ich habe jetzt die Chance bekommen, wieder bei meinem "alten" Arbeitgeber anzufangen (dort war ich nicht, als ich schwanger wurde, sondern schon vorher) und da würde auch alles von den Arbeitszeiten her passen:-D....

Es gibt ja nun generell die Möglichkeit, dass man sein Kind 8 Wochen VOR dem 3. Geburtstag in den Kindergarten bringen kann, wenn man wieder arbeiten geht! So hat mir das die Dame vom KiGa erklärt.
Allerdings muss ich dafür nun einen "formlosen" Antrag an unsre Gemeinde schicken und dort entscheidet dann der Gemeinderat, ob wir den vorzeitigen Platz bekommen#schwitz.
Die Dame vom KiGa sagte mir auch, dass es von ihrer Seite her keine Probleme gäbe, da sie Plätze frei hätte!

Als ich nun auf der Gemeinde angerufen hab, um nachzufragen, wie und was ich am besten schreiben soll, waren die da leider nicht wirklich hilfreich:-(......der Herr am Telefon sagte aber, am besten sei es, wenn ich eine Bescheinigung vom meinem AG beilege, dass ich eben dann und dann wieder anfangen würde zu arbeiten.

Das Problem ist aber, da es ja nicht mein "jetziger" AG ist (bei dem ich ja auch in Elternzeit bin), sondern mein "Alter", stellt der mir aber auch keine Bescheinigung aus......er ist ja jetzt eigentlich schon auf der Suche nach jemandem, möchte aber von mir wissen, wann ich anfangen könnte und entscheidet dann, ob er auf mich "wartet"...sozusagen#schwitz!!!

Also echt total doof und verzwickt! Damit ich aber auf jeden Fall den vorzeitigen Platz bekomme, hoffe ich, dass ihr mir vielleicht bei dem schriftlichen Antrag kurz helfen könntet?????

Das wäre wirklich super!

LG und vielen Dank schon mal
poca

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Hallo poca,

laut der Aussage der Kigaleiterin scheinst Du den Platz doch zu bekommen, wenn Du die Bescheinigung vorlegen kannst (also scheint es Plätze zu geben).

Wenn Dich der Arbeitgeber ab November einstellen will, dann lass Dir das schriftlich geben. Wenn er es ernsthaft will könnt Ihr doc ach den Vertrag unterschreiben.

Das Schreiben an die Gemeinde (das wird bei uns auch direkt im Kiga abgegeben) soll formlos schriftlich sein - Du schilderst also kurz Deine berufliche Situation. Teilzeitstelle mit folgenden Arbeitszeiten ab --.--.---- etc.

Wenn Dein Kind nach den Sommerfereien in den Kiga kann, kannst Du doch auch schon ab z.Bsp. Oktober anfangen zu arbeiten.

Hast Du denn Deine Stelle in der Du in Elternzeit bist bereots gekündigt? Ist die neue Stelle unter 30 Std./Woche?

LG, Andrea

2

Hallo,

naja, es ist hier so, dass mir die KiGa Leiterin zwar gesagt hat, dass sie freie Plätze haben, dass es aber ganz allein der Gemeinderat entscheidet, ob ich dann auch den Platz bekomme#augen...

Und die Bescheinigung von meinem "dann wieder" AG bekomme ich ja nicht....da er einfach erstmal nur wissen möchte, ab wann ich wieder anfangen "könnte" und dann letztendlich entscheidet....bedeutet also für mich, ohne KiGa Platz kein Job......es muss also auf alle Fälle ohne Bescheinigung funktionieren.

Aber ich werde es dann wohl so schreiben, dass ich Aussichten habe, wieder in meinem Beruf einzusteigen, mit einer Teilzeitstelle von 25 Wochenstunden (wäre tägl. von 8.00 bis 13.00 Uhr)...

Ne, ich habe bei meinem jetzigen AG noch nicht gekündigt.....ist aber auch kein Problem, da ich bei meinen Eltern angestellt bin und die mir diesbezüglich natürlich keinerlei Steine in den Weg legen:-).

Was meinst du dazu? Geht es auch ohne diese Bescheinigung?
Mhhh....echt verzwickt das Ganze#schwitz!

LG
poca

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Ich würde das andersherum aufziehen und erstmal die Arbeit "klarmachen". Wenn denen September nicht "zu spät" ist, wenn sie halt jetzt schon suchen #kratz , ich würd mich mit jemandem dort unterhalten, vielelicht haben sie ja selnbst einen Betreuungsvorschlag ?!

Oder halt den Antrag für frühzeitige Kinderbetreuung im Kindergarten stellen und einfach die Situation schildern, daß Du eine neue Arbeit ab... beginnen kannst, vorausgesetzt Du bekommst den Kindergartenplatz eher.

Viele Grüße, Lene

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versteh ich gerade nicht so ganz #kratz

bei uns hat man anspruch auf einen betreuungsplatz, wenn man bedarf anmeldet. sprich, wenn beide eltern arbeiten.
dann wird ein formular von den arbeitgebern ausgefüllt, von wann bis wann gearbeitet wird und wie lang der fahrtweg (zeit) ist.
das geht dann zur gemeinde und die errechnen den betreuungsbedarf.
besteht betreuungsbedarf, sind sie verpflichtet einen platz zu schaffen, falls keiner frei sein sollte. das ganze selbstverständlich auch schon unter drei.
ab drei steht einem der betreuungsplatz rechtlich zu, ohne das beide eltern arbeit haben müssen.

ist das bei euch anders geregelt?