Kita Berlin - betreuungsumfang in Elternzeit

Guten Abend!

Ich habe da mal eine Frage, vielleicht hat jemand einen Rat für mich.
Mein Kind ist über drei und ich bin im mutterschutz.
Ich weiß,dass der Betreuungsumfang nach dem Mutterschutz auf 5 stunden gesetzt wird, da ich ja zu Hause bin (Elternzeit).
Kann mir jemand sagen ob es Ausnahmen gibt, z.B. bei Krankheiten, familiären Problemen oder so etwas.

Danke für Eure Hilfe

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Hi,

also soweit ich weiß, findet die letzte Überprüfung vor dem 3. Geb. statt. danach ist Ruhe.
Mein Sohn hatte die ganze Zeit den vollen Betreuungsumfang von bis zu 9 Std. Hatte die zuständie Sachbearbeiterin damals gefragt (er war 2 als der Lütte geboren wurde) da wir den Lütten ja angeben mussten zwecks Geschwiserrabatt udn die sagte, dass sie das nicht interessiert. Nur zu Tag der Überprüfung. Also m.E stimmt Deine Aussage nicht, dass der Umfang nach dem Mutterschutz sprich in Elternzeit runtergesetzt wird (kenn ich auch von niemanden)
Hatte damals auch "bammel" den Großen nur noch 5 Std. abgeben zu dürfen. Dem war aber eben nicht so.

Hattet ihr denn die letzte Überprüfung schon?

LG Line

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Hi Line!

Vielen Dank! Beruhigt mich sehr. Ja die letzte Überprüfung zum 3. Lebensjahr war im April 11.

LG

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Hallo!
Natürlich gibt es immer Gründe für einen höheren Bedarf! Das Problem liegt wohl darin dies auch zu Begründen.
Bei meiner Tochter war es damals eine Sprachentwicklungsverzögerung. Mein Sohn hat einen höheren Bedarf aufgrund einer Risikoschwangerschaft bekommen. Beide Begründungen haben auch gestimmt! Ich habe für Beide Kinder einen Bedarf von 5-7 Stunden bekommen....dieser wurde auch nie wieder überprüft/geändert!
Es gibt irgendwo im Internet die ganzen § zu diesen Bedarfsansprüchen. Ansonsten kann Dir ein Sozialarbeiter vom Jugendamt weiterhelfen. Dort habe ich jedenfalls immer Hilfe bekommen!
Viel Glück #klee