gegen KiTa vorgehen, wenn geschwisterkind nicht genommen wird?

Hi,

direkt vor unsere Tür wird vorraussichtlich im September die neue KiTa eröffnet. In meinem Ort (fast Dorf) gibts babys und ungeborene wie Pilze im Wald! Ich und mit mir viele eltern erhielten einen Schreiben, dass es bei den U3 (habe zwei kinder in alter von 3 und 1) Anmeldungen, bzw. Kinder U3 mehr als doppelt gibt und ausgewählt werden muss, welche Kinder übernommen werden. Am Telefon hat man mir gesagt, das meine große höchstwahrscheinlich einen Platz kriegt, heißt das genügend Plätze gibt aber für die Talia nichts sagen können. Ich muss nächstes jahr arbeiten und habe einen problem wenn sie kein Platz bekommt. Krippen gibt es hier nur einen und die nehmen die Babys wenn sie sehr klein sind. Dieser Krippe hat mir bereits abgesagt. Außerhalb des Ortes gibt es schon fast null chansen, da diese Krippen die vom Ort welche nehmen. Nächstes Problem wäre, mit schreitendem Alter hat man garkeine Chansen, weil man für Krippen aöt ist und für KiTa klein ist. Meine Frage wäre, könnte man gegen den KiGa vorgehen, wenn die die große nehmen aber die kleine nicht. Ich will nicht den Teufel nicht an die Wand malen, aber mein Gefühl sagt mir, dass das auch s passieren wird.

Selen

1

Hi,

wie willste denn vorgehen? Es gibt soweit ich weiß keinen gesetzlichen Anspruch auf eine U3-Betreuung, daher kannst Du damit auch nicht vor Gericht gehen.

Und mal ganz ehrlich, willst Du deine Kinder tatsächlich in den KiGa stecken nachdem Du das gerichtlich durchgeboxt hättest? Erstmal dauert sowas bestimmt lange, zweitens kostet es ne Stange Geld und drittens seid ihr dann dort garantiert nicht mehr gern gesehen.

Leg deine Situation sachlich dem KiGa dar, erkläre, dass Du auf die Betreuung angewiesen bist aus arbeitstechnischen Gründen, wenn sie dich dann nicht nehmen ist es so!

Ich hab auch keinen U3-Platz bekommen obwohl ich berufstätig bin, dafür aber meine arbeitslose Bekannte die dafür sogar noch nen Zuschuß gekriegt hat :-[ Ich hab mir dann eine Tagesmutter gesucht. Vielleicht auch für dich eine Alternative.

Viele Grüße
Kleine Kampfmaus

2

Nein kannst du nicht! Davon mal abgesehen ist das bestimmt ein schöner harmomischer Start in den Kindergarten wenn man als erstes erstmal den Kindergarten verklagt......

Kinder unter 3 Jahren haben keinen Rechtsanspruch auf eine Betreuung.

du kannst auf deine "besondere" Situation aufmerksam machen, aber vermutllich haben alle anderen auch die gleiche besondere Situation. Ansonsten empfehle dich dir wie alle anderen Mütter auch dich heute schon mit Nachdruck ÜBERALL nach einer Betreuung für deine Kleine umzusehen. Andere Kinderkrippen, Tagesmütter etc.

VG
Tanja

3

Ich denke auch nicht das du eine Chance hättest.

Bei unserem Kiga ist es so, das als erstes Die Eltern /Kinder bevorzugt werden die in Arbeit stehen.
Ich habe mich persönlich im Kiga/Krippe vorgestellt und hab auf die Dringlichkeit hingewiesen. Die Leiterin hat sich auf meinen Antrag auch einen Vermerk gemacht, damit sie das berücksichtigen kann bei der Plätzeverteilung.

Als Ben in den Kiga kommen sollte waren alle Plätze besetzt und dann bin ich zur Stadt gegangen und hab auf meinen Betreuungsplatz bestanden. Die nette Dame hat alles abtelefoniert und schließlich in 20 Km entfernung einen Platz für Ben bekommen. Er wird morgens vom Fahrdienst abgeholt und Nachmittags wieder nach hause gefahren. Es klappt super und er ist so glücklich in seinem Kiga.

Wie gesagt ich würde auch nocmal das persönliche Gespräch suchen mit der Kiga-Leitung. Dann evtl. noch bei der Stadt vorstellig werden und beim Jugandamt nachfragen.

LG
Sandra mit Max (9,5 Jahre), Ben (fast 4 Jahre) und Lea (18 Monate)

4

Hallo.

Nein, rechtlich vorgehen kannst Du nicht.

Aber ich bin sehr wohl der Meinung, dass Du ein Recht auf Kinderbetreuung hast, ab der 8. LW. Keiner kann Dich zwingen so lange zu hause zu bleiben...

Bekommst Du kein Kita-Platz in Deiner Einrichtung, kannst Du das beim Jugendamt angeben und Dir übergangsweise was anderes suchen. Tagesmutter, private Betreuung. Den Mehrbetrag, den diese Betreuung kostet übernimmt das Jugendamt, allerdings nur bis "Dein" Platz in "Deiner" Kita frei ist, dann musst Du dahin wechseln oder die Zuzahlung zurück zahlen.

Das geht auch nur, wenn Du berufstätig bwz. in Ausbildung bist und von daher auf einen Platz angewiesen bist!

So kenne ich das. Erkundige Dich beim Jugendamt.

LG

12

Nein, stimmt so leider nicht!!!

das hängt nur von der Stadt/Kommune ab, in der Du wohnst.
In der Nachbarstadt gibt es KEINE U2-Plätze, also frühestens KiTa ab 2. Freunde von uns haben deshalb dort kein Haus gekauft, weil das Kind nicht betreut werden könnte #schock
In unserer Stadt (Aachen) gibt es kaum U3-Plätze und die Stadt zahlt KEINEN Cent zu einer Tagesmutter dazu.
Wir haben auch versucht, einen Platz ab zwei zu bekommen - keine Chance! (Weil nicht alleinerziehend, Vater arbeitet ja auch schon, kein angemeldetes Geschwisterkind bla, bla bla)
Ich mußte aber nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, um den beruflichen Anschluß nicht zu verlieren. Und von meinem Netto-Stundenlohn gehen fünf Euro direkt an die Tagesmutter. Kannst Dir sicherlich ausrechnen, was übrigbleibt...
Fürs Geld gehe ich SICHER nicht arbeiten...
Bin froh, wenn sie ab Sommer drei wird und in den KiGa kommt, soviel Geld hatten wir seit Jahren nicht... #ole
traurig, aber wahr...
Gruß, I.

5

Hallo!

Das ist doch nicht dein ernst oder??
Wie willst du vorgehen, den KiGa vor`s Gericht ziehen?? Und was willst du dann dem Richter sagen: Die haben meine Große genommen aber die Kleine nicht, deshalb stehe ich hier. Die *müssen* die Kleine auch nehmen, weil ich arbeiten muss!

Das müssen wahrscheinlich die Hälfte der Mütter in dem Dorf bei euch auch!! Dann muss halt ausgesiebt werden und nur weil ein Geschwisterkind genommen wurde, muss das andere nicht auch genommen werden. So ist das einfach!

Mal davon abgesehen gibt es keine Aufnahme Pflicht für Kinder unter 3. Und wenn ihr keinen Platz bekommt, ist es schade, aber euer *Pech*.
Wenn du arbeiten gehen musst, dann muss eine Fremdbetreuung her, Tagesmutter oder sowas. Oder zuhause bleiben.

Stell dir mal vor, jeder würde gleich den KiGa verklagen nur weil sein Kind nicht genommen wird?!#augen

LG

6

Hi,

nein kannst Du definitiv nicht!

Es gibt in Deutschland KEINEN RECHTSANSPRUCH für eine Kinderbetreuung unter 3 Jahren!

Es ist auch keines Falls so, dass Dir eine anderweitige Betreuung (Tagesmutter o.ä.) "zusteht" so wie hier geschrieben wurde.
Auch die Kosten für eine Betreuung werden nicht generell übernommen, das wird von Komune zu Komune unterschiedlich geregelt!

DU bist in der Verantwortung eine Betreuung für Dein Kind zu suchen wenn Du Arbeiten willst.

Der Gesetzgeber hat dafür einen Rechtsanspruch auf Elternzeit von 3 Jahren eingerichtet, für diese Zeit würde Dir ggf. auch ALGII bezahlt werden (man mag moralisch darüber denken wie man will, rechtlich ist es so).

Gruß K.

11

Ich korrigiere dich.

Seit Aug. 2010 gibt es in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf betreuung ab 2 Jahre.

7

Hallo Selen,

da es noch keinen Rechtsanspruch gibt für die Kleinen, hast Du keine Chance.

Wie sieht bei Euch die Satzung aus? Gibt es vielleicht bei Euch den Geschwisterbonus? D. h. wenn ein Kind schon die Einrichtung besucht, wird das zweite bevorzugt genommen?

Bei uns wurde das leider abgeschafft vor ein paar Jahren #schmoll, deshalb hatte mein Sohn auch keinen Platz als ich wieder anfing zu arbeiten - aber zum Glück ist meine Mutter im selben Jahr in Rente gegangen und hatte ja "sonst nichts zu tun" (O-Ton meine Ma ;-))

Mein Sohn hat jetzt ab September einen Platz und zum Glück auch in derselben Einrichtung wie meine Tochter (die allerdings im Hort-Bereich).

Gruß

Karen

8

das ist doch nicht dein ernst,oder??

was meinst du wie viele mütter es gibt,die das gleiche problem haben wie du??
ich hätte das problem letztes jahr fast gehabt,weil ich mein studium wieder aufnehmen musste und für stella auch keinen platz bekommen hab.(sie wäre zum start 10 monate gewesen)dann muss man sich halt um eine tagesmutter kümmern!auch dafür gibt es in gewissem rahmen zuschüsse vom jugendamt.
letztlich hatten wir glück und es ist ein platz in unserem wunschkindergarten frei geworden und stella durfte zusammen mit allen neuen kindern letzten august in den kindergarten gehen.
aber hätten wir keinen platz bekommen,dann hätten wir uns ne tagesmutter suchen müssen!zur not bleibt dir auch nix anderes übrig!!

9

Hallo,

gegen den KiGa gerichtlich vorgehen, wäre 1. unsinnig (weil es derzeit noch keinen Anspruch auf einen KiGa-Platz für Kinder unter 3 Jahren gibt) und 2. wären deine Kinder dann sicherlich erstmal ein "rotes Tuch" für die Erzieherinnen.

Ich würde mir an deiner Stelle eine Tagesmutter suchen. Entweder nur für die Kleine oder für beide. Das ist gar nicht so teuer wie man denkt. Man kann nämlich vom Jugendamt einen Zuschuss zur Tagesmutter-Betreuung bekommen (jedenfalls ist das hier in Baden-Württemberg so, gibts aber sicherlich auch in anderen Bundesländern) und dann zahlt man nur noch 1,20 oder 1,30 Euro pro Stunde / pro Kind. Rechne dir das doch mal aus. Vielleicht kommst du damit sogar günstiger vom Preis her als wenn du beide im Kindergarten hättest. Das mit dem Zuschuss bei der Tagesmutter-Betreuung gibts allerdings NUR wenn du wirklich arbeitest in den Zeiten der Betreuung.

Das macht eine Freundin von mir gerade so. Sie hat ihre Tochter erst im Ganztags-KiGa bzw. Krippe angemeldet mit 1 Jahr. Allerdings haben die KiGa-Öffnungszeiten nicht ganz mit ihren Arbeitszeiten als Verkäuferin übereingestimmt, sodass sie sowieso für nachmittags eine Tagesmutter gebraucht hätte. Und die Sozialberaterin vom Tagesmütterverein hat ihr dann den Vorschlag gemacht, das Kind während ihren Arbeitszeiten (20 Stunden in der Woche) zur Tagesmutter zu bringen. Und das macht sie nun und hat 1. weniger Stress und ihre Tochter auch. Sie muss sich nicht an 2 Stellen eingewöhnen (KiGa und Tagesmutter). Und 2. kostet es sie weniger als wenn sie sie in den Ganztages-KiGa tut. An den Tagen wo sie nicht arbeitet, genießt sie die Zeit mit ihrer Tochter daheim.

Irgendeine Lösung findet sich immer. Alles Gute.

LG
Antje