Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn die Elternzeit im Oktober endet, das neue Baby aber erst im Januar/Februar kommt?

Hallo ihr Lieben,

ich verstehe gerade die Berechnung des Elterngeldes nicht so richtig.

Mein Sohn wird jetzt ein halbes Jahr alt. Meine Elternzeit geht noch bis 26.10.2022. Da wir nur mit künstlicher Befruchtung schwanger werden können, können wir den Embryo erst im April/Mai 2022 einsetzen lassen, da die Geburt ein Kaiserschnitt war (bereits der 2.).

Nun endet ja die Elternzeit im Oktober und ich müsste theoretisch wieder arbeiten im November, Dezember und teilweise im Januar 2023.

Wie wird da das Elterngeld berechnet? Wird die Zeit mit Elterngeld ausgeklammert und die Monate davor gezählt? Und zusätzlich die Monate November , Dezember und Januar in die Berechnung mit eingenommen?

Oder habe ich dann nur Anspruch auf die 300€ monatlich plus die 75€ zusätzlich als Kinderbonus?

So richtig werde ich nicht schlau. Weil nur mit 375€ kann ich mein Leben dann nicht bestreiten. :-/

LG Cina

3

Es können nur die ersten 12 bzw. 14 Monate bei EG-Plus mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden. Dein EG geht von August 2021 bis Oktober 2022 mit EG-Plus daher kannst du die 14 Monate voll ausklammern. Wenn alles klappt beginnt im Januar 2023 der neue Mutterschutz da werden 12 Monate zurück gerechnet als Bemessungszeitraum und die ausgeklammerten übersprungen. Damit fließen dann voraussichtlich die Monate 11-12/2022 und 10 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes mit in die Berechnung.

Daraus wird ein durchschnittliches Gehalt gebildet und daraus das neue EG berechnet. Zusätzlich gibt es 10% Geschwisterbonus mindestens aber 75€ ... selbst wenn du im 11-12/2022 nicht arbeitest solltest du durch den Geschwisterbonus nicht viel weniger EG bekommen. Gehst du wieder arbeiten oder bist im BV bekommst du dann das gleich EG+ Geschwisterbonus...

Mit jedem Monat späterem Mutterschutzbeginn (nur volle Kalendermonate ohne Mutterschaftsgeld zählen als Bemessungszeitraum) verschiebt sich die Berechnung um 1 Monat...

4

Genau das wollte ich wissen. Danke dir! 😃

1

Also - elternzeit und elterngeld sind erstmal zwei Paarschuhe.
Erster Vorschlag den ich hätte - ist das Geld schon ausgezahlt?
Aus einem Monat elterngeld werden 2 Monate elterngeldplus. Ich weiß ja nicht, was du derzeit an Geld bekommst - es wäre dann aber 50% davon. Dann darfst du auch wieder bis zu 32 Stunden arbeiten ohne Abzüge.

Deine elternzeit an sich kannst du unabhängig vom Geld ja vermutlich verlängern. Das müsstest du deinen AG fragen. Deswegen sage ich - zwei paar Schuhe, denn Elterngeld und Elternzeit sind halt nicht zwangsläufig parallel zueinander.

Dann kommt bei dir ja noch der geschwisterbonus dazu.

Aber im Endeffekt - viel wird es nicht sein, was du bekommst. Das Elterngeld ist ja auch nur als Transferleistung kurzzeitige transferleistung gedacht und nicht als dauerhafte 🤷‍♀️😅

Ich würde mich an deiner stelle von der elterngeldstelle beraten lassen 🍀

2

Ich bekomme das Basiselterngeld berechnet aus meinem Einkommen vor der Geburt. Davon erhalte ich 4 Monate nur 50%, da ich 2 Monate länger in Elternzeit bin.
Also mein Sohn ist Ende August geboren und ich bleibe bis Oktober zu Hause in Elternzeit.

5

du kannst 14 Monate Elternzeit ausklammern lassen, aber wie machst du das dann 1 jahr spàter, willst du mit 2 Kindern in dem Alter, dann 1 Jahr und 2,5 wieder einsteigen? oder wie finanziert ihr euch dann. wir hàtte immer von einem Gehalt leben kénnen, was ist, wenn du nicht arbeiten gehen kannst?