Betriebsrat und BV zur Kurzarbeit

Hallo zusammen!

Ich bin ganz frisch schwanger (6. SSW) und im Beruf weiß es noch keiner. Jetzt kann es sein, dass unser Unternehmen auf Kurzarbeit zusteuert. Andere Standorte haben diesbezüglich schon eine Betriebsvereinbarung. Allerdings sind in dieser Schwangere nicht ausgenommen. Ich denke, dass unser Standort dann einfach die BV der anderen Standorte "kopiert". Macht es Sinn, den Betriebsrat auf meine Schwangerschaft anzusprechen und ihn zu bitten, im Falle eines Falles eine Ausnahme für Schwangere zu ergänzen? Muss der Betriebsrat Stillweigen über meine Schwangerschaft bewaren? Eigentlich wollte ich meinem Chef erst nach der 12. SSW Bescheid geben.

Danke vorab!
Plunse

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Ich kann nur von unserem Fall berichten. Meine Frau ist damals in der Kurzarbeit schwanger geworden. Als diese dann verlängert werden sollte um weitere 6 Monate konnte sie sich weigern diese zu Unterzeichnen. Da sie ja schwanger war, war sie auch unkündbar.

Ich denke, man muss keine Ausnahmeregelung vorsehen. Denn wer schwanger ist, ist im Kündigungsschutz. Wenn Du die Kurzarbeit aber erstmal akzeptierst und das auch unterschreibst, ist Deine Schwangerschaft egal, rückwirkend kommt man da nicht mehr raus.

Ich meine, (vorsicht Halbwissen), dass man eine schwangere Mitarbeiterin bei Verweigerung der Kurzarbeit nur in ganz wenigen Fällen kündigen kann. Sprich, das Unternehmen muss nachweisen, dass es hier zu einer Insolvenz führen würde, wenn die Schwangere die Kurzarbeit nicht akzeptiert...

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Hallo Plunse,
ich müsste mich auch erstmal in das Thema einlesen.
Gibt es in eurem Betrieb zum Betriebsrat auch eine gute Mitgliederstärke einer Gewerkschaft? Kann bei Kurzarbeit doch wichtig sein.
Was das Schweigen des Betriebsrates angeht : sie unterliegen nach Betriebsverfassungsgesetz der Geheimhaltungspflicht, also kannst du ganz vertrauensvoll mit ihnen reden. Sollen sie dann für dich im Einzelfall tätig werden, da es über die Fläche nicht funktioniert, dann müssen sie schon mit deinem Namen arbeiten. Woher soll der Arbeitgeber dann auch wissen, von wem der Betriebsrat redet. Jedoch alles nur mit deinem Einverständnis.

Ich würde hier in 1.Linie eine Benachteiligung von Schwangeren sehen, da es zu einem geringeren Elterngeld führen kann. Das ist nicht rechtens. Daher die Überlegung ob man den Passus in der Betriebsvereinbarung "Kurzarbeit ausgeschlossen für Schwangere und Elterngeldempfänger". Würde das einfach mal recherchieren ob es dazu schon BAG Urteile gibt oder den Betriebsrat bzw. auch die Gewerkschaft fragen. 😉Drück dir die Daumen.

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Hallo Plunse,
ich müsste mich auch erstmal in das Thema einlesen.
Gibt es in eurem Betrieb zum Betriebsrat auch eine gute Mitgliederstärke einer Gewerkschaft? Kann bei Kurzarbeit doch wichtig sein.
Was das Schweigen des Betriebsrates angeht : sie unterliegen nach Betriebsverfassungsgesetz der Geheimhaltungspflicht, also kannst du ganz vertrauensvoll mit ihnen reden. Sollen sie dann für dich im Einzelfall tätig werden, da es über die Fläche nicht funktioniert, dann müssen sie schon mit deinem Namen arbeiten. Woher soll der Arbeitgeber dann auch wissen, von wem der Betriebsrat redet. Jedoch alles nur mit deinem Einverständnis.

Ich würde hier in 1.Linie eine Benachteiligung von Schwangeren sehen, da es zu einem geringeren Elterngeld führen kann. Das ist nicht rechtens. Daher die Überlegung ob man den Passus in der Betriebsvereinbarung "Kurzarbeit ausgeschlossen für Schwangere und Elterngeldempfänger". Würde das einfach mal recherchieren ob es dazu schon BAG Urteile gibt oder den Betriebsrat bzw. auch die Gewerkschaft fragen. 😉Drück dir die Daumen.

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