Kann Arbeitgeber Betreuungskosten...

tatsächlich zu 100% absetzen? Und ist dass auch bei einer 400-Euro-Kraft möglich?

Ich arbeite im Moment bei meinem Arbeitgeber in der Elternzeit auf 400-Euro-Basis. Um dem weiter nachzugehen muss ich meine Tochter ab September für die Zeit in der ich arbeiten bin, in einer Kita unterbringen. Mein Mann und ich könnten diese zum Ende vom Jahr zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen. Jetzt hab ich gelesen, dass der Arbeitgeber Kinderbetreuungskosten zu 100% absetzen kann. Weiß jemand ob dies auch für 400-Euro-Jobs gilt?

Lg Naeli

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Ja der Arbeitgeber kann diese als Betriebsausgaben absetzen, dass heisst aber nicht das er diese komplett wieder bekommt sondern nur das er die steuerpflichtigen Einnahmen damit verringert und entsprechend dem dann gültigen Steuersatz weniger Steuern zahlt.

Das geht auch für Minijobs:
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/7285_ja-dieser-ganz-besondere-zuschuss-funktioniert-auch-bei-ihren-400-euro-kraeften/

http://www.mittelstand-und-familie.de/zuschuss-zur-kinderbetreuung-ueberblick/
http://blog.meine-firma-und-ich.de/knnen-sie-alle-betriebsausgaben-absetzen/

Wenn der Arbeitgeber die Kinderbetreuung bezahlt könnt ihr diesen Anteil nicht mehr bei eurer Steuererklärung absetzen. Die Übernahme der Kosten vom Arbeitgeber ist aber trotzdem besser da ihr dann die Kosten 1:1 vom AG bekommt und durch das Absetzen der Kosten bei eurer Steuererklärung ja auch nur Steuern sparen würdet und nicht die Kosten zurückbekommt.

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wenn der ag die betreuungskosten übernimmt, sinkt das steuerbrutto und damit die einzahlung in die rentenversicherung! bei einem 400 euro Job vllt mit weniger auswirkungen, aber ganz generell würde ich mich darauf niemals einlassen. das hätte eine differenz von 600 euro für die krippe und 200 euro für die kita im monat bedeutet. ausserdem geht es zu lasten eines einkommens.
v

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Es darf keine Gehaltsumwandlung stattfinden. Das Steuerbrutto bleibt gleich. Der Mitarbeiter erhält so eine steuerfreie und beitragsfreie Gehaltserhöhung.

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Hi,

sicherlich, wenn Du ein unentbehrlicher Mitarbeiter bist und er dieses Programm anbietet.

Aber ich denke mal, wenn Du 400 Euro verdienst, wird er keine Betreuungskosten von 200,00 Euro... übernehmen.

lisa

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du kannst betreuungskosten zu 2/3 steuerlich geltend machen, dass heisst nicht, dass du so viel wieder bekommst. was deinen ag betrifft weiss ich nicht.
v

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Ja, man kann die Betreuungskosten zu 2/3 steuerlich geltend machen - wenn man aber einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt, zahlt man darauf weder Steuern NOCH Sozialversicherung. Daher macht das schon einen großen Unterschied auf dem Gehaltszettel, auch wenn der Bruttolohn drunter leidet.

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nichts anderes habe ich behauptet. kommt eben drauf an, was einem wichtiger ist: die mmonatliche auszahlung oder die zukünftige höhe der rente. wenn man mehrere kinder hat und sich die kigazeit nicht nur auf 3, sondern auf 6 oder 9 jahre, mit Krippe entsprechend länger, hinauszieht, macht sich das sehr deutlich bemerkbar.
v

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Hallo!

ja, das geht auch für 450-Euro-Kräfte. Der Trick ist, dass Du nicht nur keine Steuern, sondern auch keine Sozialversicherungsabgaben für dieses Geld zahlen musst, das lohnt sich also wirklich dicke, und für den Arbeitgeber ist es viel billiger als eine Gehaltserhöhung.

Allerdings ist dadurch dein Bruttolohn geringer, was auch heißt, dass Du im Falle von Leistungen die sich am Einkommen orientieren wie Elterngeld oder in einigen Jahrzehnten bei der Rente weniger bekommst.

Sonst ist das sehr vorteilhaft, mein Arbeitgeber bietet das gerne Müttern an, weil er ihnen so was gutes tun kann, ohne dass erst mal Finanzamt, Krankenkasse und Rentenversicherung erst mal einen Großteil des Geldes abgreifen.

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Ja, das geht, wenn der Arbeitgeber Dir eine Gehaltserhöhung gibt. Die Kinderbetreuungskosten sind steuerfrei und beitragsfrei.

Absetzen kann der AG die Kosten in seiner Gewinnermittlung zu 100%.

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Hallo zusammen,

danke für die ganzen Antworten. Ich werde auf jeden Fall meinen Arbeitgeber darauf ansprechen.
In meinem Fall wäre es, wenn er nicht wenigstens einen Teil der Betreungskosten übernimmt, einfach so, dass ich nicht mehr zum arbeiten kommen könnte und eben erst nach der Elternzeit, wenn ich auch tatsächlich wieder muss kommen könnte.
Ich arbeite auf 400 Euro, mache aber an einem Arbeitstag, 4 sind es insgesamt im Monat, in der Regel fast 800 Euro Umsatz auf meinem Posten, daher ist er schon daran interessiert, dass ich weiterhin bleibe.

LG Naeli