Schwangeren-Mehrbedarf?

Hallo zusammen,
folgende Situation: ich lebe mit meiner Tochter 2,5 Jahre alt alleine. Wir bestreiten unseren Lebensunterhalt vom Unterhalt den Julias Vater zahlt und ergänzendem ALG II. Nun bin ich von einer neuen Beziehung schwanger.
Ich habe schon mal von einem sog. "Schwangeren-Mehrbedarf" für ALG II-Empfängerinnen gehört. Habe ich auch Chancen auf das Geld? #gruebel
#danke für Antworten!
Katja #sonne

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Den Schwangeren-Mehrbedarf gibt es ab der 13. SSW. Du musst ihn beantragen.

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Hallo,
#danke für die Antwort, damit hast du mir weitergeholfen! Ich werde den Zuschlag dann wohl nur kurzfristig erhalten, da ich im Frühjahr mit dem Vater des ungeborenen Kindes zusammenziehen werde und dieser genug verdient.
Schönes Wochenende!
LG Katja #sonne

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hallo!

ja,den schwangerenmehrbedarf musst du beim amt beantragen,wenn du die 3"risikoreichen"monate rum hast!dann musst du auch den mutterpass vorlegen...glaub auch,dass du dann geld vom amt oder jugendamt für erstausstattung bekommst??weiß es nicht mehr so genau,da ich gott sei dank nicht mehr vom amt lebe! :-)

lg sabrina

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Hallo,
#danke für die Antwort!
Ich ziehe Anfang nächsten Jahres vorraussichtlich mit dem Vater des ungeborenen Kindes zusammen und ich werde, da mein Freund genug verdient, dann wohl nur ganz kurz und übergangsweise diesen Schwangerenzuschlag erhalten. ;-) Erstausstattungsgeld werde ich nicht beantragen. Es ist mein zweites Kind und ich habe sämtliche Babysachen noch im Keller. #schwitz
Liebe Grüße und schönes Wochenende!
Katja #sonne

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Hallo!

Ich bin mir sicher, dass dieser Schwangeren-Mehrbedarf sich auf Einmalzahlungen bezieht. Das sind dann Sachen für Baby-Erstausstattung oder Umstandskleidung und solche Sachen.

Aber frag lieber nochmal beim Amt nach.

LG

michi

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