Jugendamt nimmt Kind grundlos weg?

Hallo zusammen!
Ich bin verlobt und Mutter einer vierjährigen Tochter. In dieser Frage geht es keinesfalls um mich sondern um eine Nachbarin die Montag
Abend völlig verzweifelt zu mir kam .
Wir haben eigentlich nichts miteinander zutun ihre größte Tochter geht mit meiner in die selbe Kindergartengruppe man kennt sich von sehen sie ist nett aber halt sehr sehr jung ihre größte Tochter ist 6 und die kleine 3 sie ist 26 und geht jedes Wochenende feiern hat hohe Schulden ect. Jetzt ist es so das ihr das Jugendamt die kleine weggenommen hat ich denke mir ohne Grund passiert das nicht sie hingegeben meint das das Jugendamt ihr das Kind ohne recht weggenommen hat naja ich sehe das alles skeptisch Fakt ist sie will meine Hilfe da ich Anwältin bin aber für einen völlig anderen Bereich und ich den Fall eh nicht gerne übernehme da wir Nachbarn sind … hat jemand Erfahrungen mit einer solche. Situation?

9

Bitte sag mir dass du keine Anwältin bist. Egal ob es dein Gebiet ist oder nicht. Als Anwältin solltest du ganz klar wissen, dass es Gesetze gibt, und das es einer gesetzlilchen Grundlage bedarf einer Mutter das Kind zu nehmen. Bei so wenig Wissen Bereich Familienrecht solltest du keine Sekunde darüber nachdenken die Frau als Anwältin zu vertreten.

29

Sie ist keine Anwältin. Sonst wüsste sie, dass man nicht "Anwalt für einen bestimmten Bereich" studiert, sondern Jura und mit einem abgeschlossenen Jurastudium muss man diese Frage nicht stellen.

31

Was sie da reden ist Schwachsinn! Egal welches Recht man studiert hat man darf jeden vertreten man studiert nämlich erst Jura und dann geht man in einen Bereich. Ich hab meinen Bachelor im Strafrecht gemacht theoretisch könnte ich aber auch vor einem Familiengericht auftreten nur da fehlt mir die Erfahrung plus es ist meine Nachbarin und ich bin mir sehr sehr sicher das dort einiges schief gelaufen ist..

weitere Kommentare laden
1

Du sagst es: ohne Grund passiert sowas nicht. Es muss also etwas in der Familie passiert sein, eine Beschuldigung von außerhalb die sich bestätigt hat... etc.

2

Ich würde helfen!
Natürlich ist sie noch jung und natürlich sind ihre Schwerpunkte wie ,,feiern gehen,, für uns nicht nachvollziehbar- aber ist sie dadurch eine schlechte Mutter?
Ist es in der heutigen Zeit wirklich falsch 😑 Mutter und jung zu sein? Ist es fair das sie scheinbar alleinerziehende Mutter ist die alleine kämpft? Ist es fair, dass sie aus den Schulden nicht raus kommen wird weil sie sich entschlossen hat das erste Kind ,,nicht,, weg zu machen?
Nein

Ich denke die Nachbarin wurde ,,angeschwärzt,, das JuAmt muss dann im ersten Schritt ,,handeln,,
Der Armen Frau stehen nun schwere Schritte Kämpfe und was nicht alles bevor und das schlimmste daran ist Sie hat ihr Kind nicht mehr bei sich.

Ich würde helfen - Vlt einen passenden Fachanwalt hinzu ziehen ihr aber bei den Papieren und der PKH helfen.
Morgen wirst du sie mit ,,dem Kind,, an der Hand sehen und wissen du hast ihr nicht den Rücken gekehrt.

4

Nein, wenn man beim JA "angeschwärzt" wird, ist nicht gleich das Kind weg. Vorher greifen etliche andere Maßnahmen, Besucher, Hilfsangebote, Inobhutnahme ist der letzte Schritt.

Oder direkt beim ersten Besuch des JA muss es sehr sehr schlimm gewesen sein.

13

Naja das ist so nicht richtig. Vor 2 Jahren waren wir bei einer Kinderärztin mit 2 unserer Mädels. In Vertretung, da unserer im Urlaub war.
Naja diese Ärztin war der Meinung wir müssen unser Kind damals 2 Jahre direkt in die Psychatrischen einweisen, diese besagte Ärztin hat mich dann in der Praxis sogar festgehalten bis mein Mann dann da war, er erklärte Ihr dann das wir das am Montag bei einem anderen Arzt abklären lassen, da es Freitags um viertel vor 12 war.
Naja Ende vom Lied war, wir kamen gerade zuhause rein und wollten was essen und schon stand das Jugendamt vor der Tür wegen Kindewohlgefährdung.
Wir mussten dann mit in Krankenhaus wo unsere Kinder untersucht wurden, seitdem war und ist unsere Tochter Angstpatientin. Sie wurde von mehreren Schwestern und Ärzten von oben bis unten fotografiert und untersucht. Das um 15Uhr. Frühstück gab es um 9Uhr Sie wollte einfach nicht mitmachen. Mittag durfte Sie ja auch nicht essen, da die Untersuchung wichtiger war für das Jugemdamt.
Naja 2 Wochen später kam die für unseren Stadtteil zuständige Mitarbeiterin und hat sich bei uns entschuldigt mit den Worten Sie müssen jedem Hinweis nach gehen und wenn eine Kinderärztin dort anruft wird direkt gehandelt und Sie hätten die Kinder auch direkt mitnehmen dürfen wenn etwas gewesen wäre.

weitere Kommentare laden
3

Ich würde die junge Frau an einen Anwalt, der in dem Bereich Erfahrung hat, weitervermitteln. So hilfst du ihr und bist doch nicht persönlich involviert. Da es nicht dein eigentlicher Bereich ist lässt es sich gut gegenüber begründen. Dieser Anwalt bekommt Akteneinsicht, bildet sich eine Meinung und veranlasst alles Weitere.

Meine persönliche Meinung: Vollkommen grundlos wird ein Kind eher nicht aus der Familie genommen. Entweder sind jahrelange verschiedene Hilfsmaßnahmen ohne Ergebnis geblieben oder es bestand sofortiger Handlungsbedarf wegen einer akuten Kindeswohlgefährdung.

Bearbeitet von Torwartfehler
5

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.

6

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.

10

Der Beitrag wurde ausgeblendet Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.

Bearbeitet von Inaktiv
weiteren Kommentar laden
7

Hallo,

in diesem Fall ist ein Anwalt mit der entsprechenden Fachrichtung besser für die Betroffene. Bis ein Kind von einem Jugendamt in Obhut genommen wird, bedarf es normalerweise einiger Vorfälle. 26 Jahre ist nicht zu jung für eine Mutter, jedes WE feiern zu gehen - da besteht die Frage, wer während dieser Zeit auf die Kinder aufpassst. Hohe Schulden - es muss trotzdem genügend an Geld da sein, um die Familie zu ernähren und sich mit den Notwendigem zu versorgen.

12

Ich arbeite in im Bereich der stationären Kinder und Jugendhilfe und wir raten den Eltern schon immer, sich einen Anwalt zu nehmen.
Eine inobhutnahme ist nichts, was ein Mitarbeiter des Jugendamtes einfach so mal entscheidet, sondern es wird meistens im Team und in Absprache mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft gehandelt.
Ich würde sie an deiner Stelle eher soweit unterstützen, dass ihr einen passenden Anwalt für Familienrecht für sie findet, der sich in dem Rechtsgebiet gut auskennt.
Die Rückführung ist in erster Linie immer das Ziel. Also heißt es jetzt zu schauen, was die Gründe für die herausnehme sind und wie die kindeswohlgefährdung abgewehrt werden kann. Was muss/kann die Mutter tun? Welche Hilfen sind notwendig? Welche eventuell schon versucht und gescheitert?
Grundsätzlich ist es immer gut, sich da anwaltlich beraten zu lassen. Aber wenn du von dem Bereich nicht so viel weißt, wär hier ein andere Anwalt sinnvoll.

14

Hallo,

bevor das Jugendamt Kinder in Obhut nimmt muss einiges vorgefallen sein oder eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Ausnahmslos alle Eltern, deren Kinder hier bei mir in Bereitschaftspflege waren konnten sich das überhaupt nicht erklären.

Obwohl die Kinder unterernährt waren, verwahrlost, Spuren von körperlichen Mißhandlungen zeigten usw.....
Aber die Eltern waren immer die allerbesten und das Jugendamt hatte die Kinder natürlich völlig zu Unrecht in Obhut genommen. Eine Kleine wurde mitten in der Nacht gebracht, da sie alleine in der Wohnung gelassen wurde. Zwischen Zigaretten, vollen Aschenbechern, halb ausgetrunkenen Alkoholgläsern. Sie hat so laut geschrien, dass die Nachbarn die Polizei riefen Die Mutter war natürlich völlig unschuldig. Das Kind war 17 Monate alt.

Auch hier denke ich, du bekommst nur das Offensichtliche erzählt.

Liebe Grüße
Delenn

Bearbeitet von delenn11
15

Mach doch das, was du als Anwältin auch sonst tun würdest: Empfehle eine gute Kollegin oder einen guten Kollegen. Ich bin Informatik-Ingenieur, da ist man auch irgendwann auf einen Bereich spezialisiert, aber in der Regel kennt man doch noch Leute, die andere Gebiete abdecken oder kennt Leute, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie weiter wissen.