Vormund erkrankt

Hallo ihr Lieben.

Weiß jemand wie das geregelt ist wenn der Gesetzliche Vormund erkrankt und sich jetzt akt. z.B. nicht um seinen Mündel kümmern kann.

Kann dieser eine Vollmacht machen oder muss er es dem JA melden und die klären weiteres ?

Liebe Grüße

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Habt ihr garkeine Vollmachten schriftlich geregelt? Bei uns hat jeder Volnmund einen Vertreter, wird es bei euch bestimmt auch geben