Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung

Hallo,

ich habe bis jetzt gedacht ich würde für mein Beschäftigungsverbot mein durchschnittliches Nettogehalt weiter bekommen. Muss jetzt aber feststellen, dass das nicht der Fall ist. (Ich habe heute meine Abrechnung beklommen)

Im Monat Juni war ich 7 Tage krankgeschrieben, für diesen Fall bekommen 7,75 Std. pro Tag bezahlt. (Das ist mein durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag)

Ich habe keine Festgehalt, sondern werde immer nach Std. bezahlt.

Also 7,75 Std. x 7 Tage = 54,25 Arbeitsstunden

54,25 x 13,30 Euro Lohn pro Stunde = 721,53 Euro Brutto

Dazu kommen 14 Tage Beschäftigungsverbot (das war dann für den Rest des Monats), für diese Tage wurde das Geld genauso berechnet, wie für meine Krankheitstage.

Mein Problem ist das ich normalerweise auch am Wochenende, Feiertagen und nachts arbeite und dafür natürlich auch steuerfreie Zuschläge bekomme, diese fehlen mir jetzt und das macht sich schon ordentlich bemerkbar.

Ist dass so okay von meinen Arbeitgeber wie er es abrechnet oder habe ich doch Anspruch auf mein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 Monate (inklusiver Zuschläge)?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!

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Du hast Anrecht auf dein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate inkl. der durchschnittlichen Zuschläge für Wochenenden und Nachtarbeit (die werden dann allerdings versteuert).

Genau nachzulesen hier:

http://arbeitgeberservice.ikk-gesundplus.de/arbeitgeberservice/beitraege/ausgleichsverfahren/mutterschutz-u2/

Das habe ich dann auch meinem Arbeitgeber vorgelegt und eine korrigierte Abrechnung zuzüglich Nachzahlung bekommen.

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Beim Link runterscrollen zu Berechnung des Mutterschutzlohnes.

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Es geht hier aber nicht um Mutterschaftsgeld sondern um Entgeldfortzahlungen während des BV und da sind es eben nicht die letzten 3 Monate!

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Setz dich mit deinem AG in Verbindung, denn er darf beim BV nicht nach Stunden abrechnen sondern muss einen Durchschnittslohn von dir persönlich von den letzten 3 vollen Kalendermoanten vor dem Eintreten der Schwangerschaft bilden.

Wahrscheinlich ist ihm dies nicht bewußt!

Die KK kann da evtl. auch weiterhelfen!

Also nein auf den Dirchschnitt der letzten 3 Monate hast du keinen Anspruch sondern auf dem vor dem Eintreten der Schwangerschaft!

Denn zum Beispiel Nachtarbeit geht ja schon seit Eintreten der Schwangerschaft nicht mehr, deshalb müsstest du da eh schon den Durchschnitt von vorher bezahlt bekommen haben!