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Wenn du für deine 12,5% 40.000€ bekommen sollst, dann gehen alle Parteien also davon aus, dass das Hau 320.000€ wert ist.

Das würde ich überprüfen lassen, aber nicht kompliziert und teuer von einem Gutachter, sondern eher selbst über die Bodenrichtwertkarte der Kommune und ggf. indem ich einen Makler anfrage (ja, da muss man dann behaupten, dass die Familie überlegt das Haus zu verkaufen).

Und wenn ich das richtig sehe, hast du erstmal gar keine Problem mit dem Angebot von 40.000€, sondern damit, dass deine Mutter ihre 75%, also 240.000€ an deine Schwester verschenkt und du leer ausgehst. Und zwar nicht nur jetzt, sondern auch beim Tod deiner Mutter, denn das Haus ist dann keine Erbmasse mehr.

Ich könnte ja verstehen, dass deine Mutter jetzt sagt, sie hat kein Interesse mehr an dem Haus und will, dass es deine Schwester ganz bekommt. Aber dann muss es trotzdem fair zugehen. Sie müsste euch beiden erstmal jeweils 50% ihrer 75% verschenken (also jede 120.000€) und deine Schwester müsste dir dann deine dadurch entstehenden 50% am Haus abkaufen, also 160.000€. Und damit dürfte sie dann immernoch zu einem wahnsinnig günstigen Kurs ein Haus bekommen haben. Oder man einigt sich dann sogar darauf den Wert des Hauses niedriger anzusetzen weil du bereit bist deiner Schwester das Haus auch für einen Abschlag von 140.000€ zu überlassen.

Meinst du wirklich deine Mutter will das so? Also eine Tochter so bevorzugen und eine so benachteiligen? Oder ist sie nur schlecht beraten? Ich würde nochmal das Gespräch suchen oder um einen Beratungstermin zu dritt beim Notar bitten.

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Ja meine Mutter möchte das so,dazu habe ich vor 2 Jahren eine ganz direkte Nachricht über WhatsApp bekommen,als ich gefragt habe warum sie mich enterbt.Es ist der "Grund" da ich damals weggezogen bin und mixh quasi dagegen entschieden habe.Also nach dem Motto wer in dem Haus bleibt bekommt es zum Großteil und der andere geht so gesehen von ihrer Seite her leer aus.,Meine Mutter kehrt in das Haus nicht zurück.Zu dem Zeitpunkt wo meine Schwester es einfach so übernommen hat vor ca. 2 bis 3 Jahren war ich noch verheiratet und habe in einem Haus gelebt,2022 kam dann die Trennung und seit da an muss ich wieder Miete bezahlen.Ich war lange in der einen Partnerschaft mit anschließender Ehe,bin da außer dem einjährigen Unterhalt für mich allerdings leer ausgegangen.

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Dann ist es umso wichtiger, dass der Wert des Hauses fair ermittelt wird. Ich sehe da auch deine Schwester in der Pflicht etwas vorzulegen. (Braucht sie das nicht eh? Das Finanzamt wird ja nach dem wert der Schenkung fragen.) Und dazu würde ich dann eine zweite Meinung einholen und dafür ggf. auch ein bisschen Geld in die Hand nehmen.

Du bist übrigens gar nicht gezwungen zu verkaufen oder dir da deinen Wertanteil vorrechnen zu lassen. Du kannst ja selbst eine Preisvorstellung äußern. Und die nimmt deine Schwester dann an oder sie lässt es. Dann muss sie dir halt für deine 12,5% dauerhaft Pacht bezahlen o.ä.

Ich würde da mit meiner Schwester das Gespräch suchen. Du willst ja kein böses Blut, du musst die Entscheidung deiner Mutter akzeptieren und deine Schwester kann nichts dafür, aber du bist nunmal nicht in der Position, in der du auf Geld einfach so verzichten kannst.

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Puh, ich kann deine Enttäuschung verstehen.

Ich habe selbst eine sehr unfaire Behandlung bezüglich Erbschaft von meinem Vater und meiner Stiefmutter erfahren. Ich habe letztendlich nach dem Tod meines Vaters auf alles verzichtet, obwohl ich bei einer Klage gewonnen hätte. Aber als Folge habe ich auch komplett den Kontakt zu diesem Teil der Familie abgebrochen, es ging mir nicht ums Geld, es war eher der letzte Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte. Mein Vater war nie gut zu mir und hat mir selbst noch im Tod gezeigt, wie wenig ich ihm bedeute, das hat eine tiefe Wunde in mir hinterlassen. Ich wollte mit diesem Teil meines Lebens abschließen und es hat mir gut getan, ich wollte auch keinerlei Kontakt mehr mit meiner Stiefmutter.

Trotzdem bereue ich es manchmal, dass ich nicht für mein Recht vor Gericht eingetreten bin, aber ich war noch sehr jung und fühlte mich für einen Rechtsstreit nicht gewappnet.

An Deiner Stelle würde ich nichts zustimmen oder unterschreiben, was zu Deinem Nachteil ist. Wenn sie und deine Schwester einen Erbverzicht auf den Teil Deiner Mutter wollen, dann müssen deine Schwester und sie dir entsprechend etwas anbieten. Und zwar mehr als die 40.000, was dir so oder so gehört durch die 12,5% Anteil am Haus durch dein Erbe von deinem Vater. Wenn sie das nicht tun, würde ich auch nichts unterschreiben. Sie wollen etwas von dir, also sollen sie dir dafür auch entsprechend entgegen kommen.

Natürlich könnte deine Mutter dann immer noch zu Lebzeiten ihren aktuellen Anteil am Haus deiner Schwester schenken, so dass beim Tod nichts erbst. Aber ich wäre ehrlich, bei einer solchen Ungleichbehandlung würde ich wohl nicht mehr sehr viel Wert auf diesen Teil der Familie legen. Ich weiß nicht, ob man bei einer Erbengemeinschaft informiert wird, wenn ein Teil der Erbengemeinschaft seinen Teil verschenkt. Falls nicht, kannst du eine solche Schenkung hinter deinem Rücken durch regelmäßige Einblicke ins Grundbuch aufdecken.

Das Timing dieses Erbverzichts finde ich auch komisch, macht auf mich den Eindruck, dass sie darauf bauen, dass du durch Scheidung und Geldmangel dich sowieso nicht wehren würdest und du blöd genug wärst, dich so leicht abspeisen zu lassen.

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Meine Mutter steckt mir auch öfter Geld zu,hier und da mal 20 € oder wenn ich mal Kuchen mitbringe wenn wir sie besuchen.Es geht um meine Kinder,die große ist gerne bei Oma und da geht Oma tatsächlich besser mit ihr um als mit mir damals.Im letzten Jahr hat meine Mutter mir etwas zum Autokauf zugegeben,das waren aber lediglich "nur" 6000 €,das haben sie bei der Sache jetzt aber nicht erwähnt und für diese Unterstützung bin ich ihr dankbar,da ich hochschwanger ein altes kaputtes Auto im Winter hatte.

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Ah, ok, das hört sich aber dann doch etwas anders an.

Dann versuche doch einfach nochmal mit ihr zu sprechen, zeige ihr nochmal in Zahlen, wie ungerecht die angedachte Lösung wäre und wie du dich dabei fühlst. Man kann sich ja auch irgendwo in der Mitte treffen und zB nicht auf dem kompletten Marktwert für deinen Erbteilverzicht bestehen. Letztendlich bist du deiner Schwester auch bisher schon entgegengekommen, indem du keine Miete von ihr wolltest, was bei einem guten Verhältnis ja auch durchaus ok ist.

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Also vorweg: auf emotionaler Ebene kann ich dich absolut verstehen. Natürlich ist es unfair, wenn ein Kind ne dicke Schenkung bekommt und das andere nicht.

Aber rechtlich gesehen kann sie ja mit ihrem Teil machen was sie will. Ihr habt alle geerbt und damit hat jeder erst mal seinen Teil und mehr gibt es nicht zu erben. Deine Mutter lebt. Hier wird kein weiteres Erbe verteilt. Du wirst also auch nicht quasi enterbt.

Du musst dich jetzt nur fragen, ob du deinen Teil behalten willst um zum Beispiel eine Miete zu verlangen oder ob du es deiner Schwester verkaufst und wenn ja, zu welchem Preis.

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Das Thema das ich eine Miete verlangen könnte,hätten wir schonmal und da hieß es das würde sich nicht lohnen.Ich möchte meinen Anteil loswerden,da ich das Thema erledigt haben möchte.

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Aber das bestimmen doch nicht die, die Miete bezahlen müssten?? Mein Vermieter würde einmal kurz schmunzeln und dann seine ihm zustehende Miete einklagen.

Irgendwie scheinst du sehr passiv zu sein. Wehr dich! Das Geld für einen Gutachter wirst du allerdings investieren müssen. Bei uns waren das damals keine 1000 Euro, ist allerdings 20 Jahre her.

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Ich kenne das tatsächlich aus dem Freundes- und Bekanntenkreis mehrfach so, dass ein Geschwisterkind im Elternhaus wohnen bleibt, das Haus überschrieben bekommen hat von den Eltern und dass andere Geschwister ausgezahlt werden. Jedoch nie in der Rechnung, dass z.B. Kind 1 (wohnhaft im Haus, Besitzer und Verantwortlicher) seinen z.B. 2 Geschwistern 2/3 des Wertes des Hauses auszahlt. Es wird ja nicht zu exakt gleichen Teilen "verrechnet". Bei 300.000 Euro Immobilienwert weiß ich von Freunden, haben die 2 Geschwister, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, eine niedrige 5-stellige Summe als Auszahlung von Kind 1 bekommen.

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Frag deine Mutter, bei welchem Notar sie sich beraten haben lassen und mach dir dort ebenfalls ALLEINE einen Termin.
Lass dir von dem guten Mann alles genau erläutern und seine Sicht der Dinge klarlegen.

DANN überlegst du, ob du diesen Vertrag unterzeichnest, oder denn nicht.

LG

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Den Anwalt habe ich heute kontaktiert und er ruft mich an.

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Gut. Dann schreib dir deine Fragen schon mal vorab auf, damit du im Eifer des Gefechts nichts vergisst.
Lass dir erklären, wie man auf die genannte Summe gekommen ist, ohne dass das Haus begutachtet wurde.

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Bei rund 300k Wert und in der Annahme der gesetzlichen Erbfolge und dass das Haus beiden Eltern gehört hat gehört deiner Mutter von je her 150k, plus ihr Anteil am Erbe ihres Mannes. Sind 225k.
Euch beiden je 37.5k.
Als Pflichtteil stünde dir - stürbe sie jetzt - eine Summe von 56k zu. Und du hast ja noch 37.5k die dir schon gehören.

Wenn sie jetzt Schenkungen macht und noch 10 Jahre lebt ist das Haus komplett raus aus dem Erbe. Und dir bleiben die 37k Anteil, die Deine Schwester dir abkaufen müsste.

Ist es fair? Nein. Würde ich mich mit 40k für beide Anteile abspeisen lassen? Depends.
Schenkt sie es jetzt und lebt noch 10 Jahre ist das Haus aus dem Erbe raus und du stehst bei den 37.5k Stand jetzt. Also nix gewonnen. Dafür kannst du nicht für Kosten belangt werden.

Anderer Vorschlag: bring sie dazu dass es alles sauber gemacht wird.
Wenn deine Mutter das machen will soll sie (!) das Haus schätzen lassen und mit dieser Schätzung einen Vorschlag machen was du für deine Anteile und deinen zukünftigen Anspruch kriegen sollst. im Rechen Beispiel gehören dir 37.5k und Dein Pflichtteilsanspruch läge bei 56k. 86k gesamt, reduziert um 5k jedes Jahr das sie nach Schenkung noch lebt.
Unterschreibst du nicht steigt der Wert deines Anteils mit den Markpreisen und allem was deine Schwester dran tut. Wollen sie das Thema jetzt geregelt haben müssen sie es sauber machen. 🤷🏻‍♀️

Und wenn sie dann ein halbwegs besseres Angebot macht - und ihr nicht grad in einer Region lebt wo die Preise anziehen? Dann nimms an. Dann hast du mehr Mittel für deinen Neustart, dann hat deine Schwester die Kiste. Aber auch die Kosten.
Ich würde dann aber auch noch je nach deinem Gehalt und Selbstbehalt über Kosten der Pflege der Mutter reden. Sonst verzichtest du jetzt und zahlst später.

Letztlich weisst du, wo du bei deiner Mutter stehst. Seufz.
Ich würde sie ein bisschen hoch pokern und dann aber auch das Ding abstossen.
Dann ruht das Thema und gut.

Bearbeitet von Butterfee
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Die Mutter kann mit ihrem Anteil machen was sie möchte. Wenn sie es der Schwester schenken möchte - warum auch immer - dann darf sie das und muss der anderen Tochter zuliebe nicht Gutachter etc. beauftragen.

Ich finde es krass...Die Mutter lebt und dennoch wird schon das Erbe verteilt.

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Das war eine gemeinsame Idee das wir das Thema besprechen und angehen,ist das schlimm?Das war auch die Idee meiner Mutter.

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Eigentlich wäre das Haus mit dem Tod deines Vaters erstmal komplett auf deine Mutter gegangen wenn sie es nicht verkauft und irgendwann stirbt ist es doch normalerweise so das zu gleichen Teilen an die Kinder vererbt wird bei zwei Kinder 50% an deine Schwester 50% an dich . Jetzt hat dein Vater offenbar seinen Teil des Hauses gleich auf euch Kinder überschrieben . Ohne das du deinen Teil abgibst dir abgekauft wird kann deine Mutter und auch deine Schwester das Haus nicht verkaufen . Allerdings sollte deine Mutter zum Pflegefall werden und ins Heim müssen kann es sein wenn sonst nichts an Vermögen da ist das ihr Kinder für die Pflegekosten aufkommt bzw. notfalls das Haus dafür herhalten muss . Der Teil den ihr von deinem Vater vererbt bekommen hat dürfte davon erstmal nicht betroffen sein wie es aber verhält wenn die Pflegekosten den kompletten Wert des Hauses auffressen würden und ihr Kinder die Kosten anderweitig nicht tragen könnt weiß ich nicht . Wird deine Mutter nicht zum Pflegefall müssten ihre 50% als Pflichtteil an euch Kinder gehen . Das heißt ihr hättet dann so wie es korrekt wäre jede die Hälfte und einer müsste den anderen ausbezahlen oder bei Verkauf erhält jede von euch die Hälfte . So einfach übergehen und deiner Schwester ihre komplette Hälfte schenken eigentlich geht das nicht . Schwierige Sache lass dich mal unverbindlich von einem Anwalt beraten und falls du jetzt deinen Teil an deine Schwester verkaufen willst lass ein Wertgutachten erstellen . Eine Anspruch haben die Kinder aber nicht automatisch hätte dein Vater euch seinen Teil nicht überschrieben und es wäre wie üblich erstmal an deine Mutter übergegangen und sie hätte das Haus verkauft und das Geld verprasst so das nix mehr da ist dann gibt es natürlich auch nichts mehr zu vererben .

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Dass das Haus automatisch an die Mutter geht ist aber nicht der Regelfall. Die Ehefrau erbt in der Regel die Hälfte von dem verstorbenen Mann und die andere Hälfte erben die Kinder. So wie bei der TE. Das ist die gesetzliche Erbfolge. Das was Du meinst ist das so genannte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben machen. Das muss dann aber extra testamentarisch festgelegt werden und ist nicht der Regelfall.

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Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann deine Mutter schenken was sie möchte. Macht man häufig um die Steuermast im Falle des Ablebens zu verringern. Interessant wird es wenn deine Mutter stirbt. Bist du dann auch enterbt (Pflichtteil steht dir immer zu 25%). Wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre her ist kann es sein dass die Schenkung sich positiv auf den Pflichtteil auswirkt und die Schenkung die nur an deine Schwester erfolgt ausglichen wird.
Jetzt lass erstmal den Gutachter sein und geh zum Anwalt und lass dich unbedingt beraten. Eine Erstberatung kostet um die 200€. Das sollte es dir auch in der Elternzeit wert sein.

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Es gibt da -neben der ganzen Diskussion um fair oder unfair- doch noch ein paar praktische Aspekte, die man beachten sollte.

- Wenn sich Deine Mutter trennt, ihr Freund vor ihr stirbt, wird sie vermutlich doch wieder in das Haus ziehen müssen. Du schreibst ja, dass sie ansonsten keine Geldmittel hat. Eventuell ist die Schenkung an Deine Schwester mit einem lebenslangen Wohnrecht verbunden.

- Für einen eigenen Hauskauf würde Dir auch ein 'faires' Erbe nix nutzen. Deine Mutter ist Ende 50. Es kann durchaus sein, dass sie noch 20 - 25 Jahre lebt. Vielleicht is genau das der Grund, warum Du bei einer Schenkung jetzt leer ausgehst: Du brauchst nicht das Haus, sondern Geld. Und um das zu bekommen, müsstest Du das Haus zu Geld machen. Und da es vermutlich auch für Deine Schwester nicht einfach wird, Dir einen 'fairen' Anteil auszuzahlen. Also müsste das Haus verkauft werden und ich vermute, dass ist das Letzte, was Deine Mutter will.

- Zum Einen schreibst Du, am Haus stünden keine Renovierungen an, zum anderen sprichst Du von einer Heizung, die Deine Schwester nun abbezahlt. Dazu kommen noch die ganz normalen Erhaltungsaufwendungen, an denen Du Dich nicht beteiligen musst. Zu Lebzeiten Deiner Mutter kann da ganz schön was zusammen kommen.

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Die Heizungsanlage muss nicht abbezahlt werden,wo habe ich das geschrieben?

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Dann hast Du Dich ein bisschen missverständlich ausgedrückt:
>> Und renoviert werden muss momentan eigentlich nichts,vor ein paar Jahren kam eine neue Heizsanlage rein die ein Familienmitglied bezahlt hat,da meine Mutter zu dem Zeitpunkt das Geld nicht hatte.Meine Schwester hat wohl einen Sparvertrag und davon zahlt sie gerade alles bzw. helfen Freunde und dadurch ist es relativ günstig. <<

Aber was ist mit meinen anderen Punkten? Liege ich damit falsch?

Grüsse
BiDi

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In Österreich wäre dieses Vorgehen gerichtlich anfechtbar, weil es nicht rechtens ist. Enterben hieße, dass du immer noch die Hälfte vom Pflichtteil bekommst. Und die Schenkung muss selbstverständlich aufs Erbe angerechnet werden. Das ginge also nur, wenn deine Mutter weitere Immobilien oder Vermögen hätte, die/das du dann allein bekommst. Kümmert sich deine Schwester viel um deine Mom? Das wäre eventuell ein Argument - aber niemals (!) in diese Höhe zu entlohnen.

Ich finde das Vorgehen einen Schlag ins Gesicht und würde sofort das Gespräch mit deiner Mutter suchen. Wie argumentiert sie denn diese himmelschreiende Zurücksetzung deiner Person?

Ansonsten ab zum Anwalt. Das darfst du dir nicht gefallen lassen. Finde ich. Alles Gute! 🌸💖

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Das Argument ist Ich Ich damals weggezogen.Ich hatte nicht die Wahl,habe eine Ausbildung angefangen und meine Wohnung war nur 30 Kilometer weiter weg,es gab regelmäßig Kontakt.Meine Schwester ist halt eher ein Dorfkind,ich eigentlich auch.Mir ist das bestimmt nicht leicht gefallen.Meine Mutter ist ja ein bisschen krank,nichts schlimmes.Natürlich kümmert sich meine Schwester um sie,da sie im medizinischen Bereich tätig ist und sich damit auskennt,ich würde auch Fahrten zum Arzt usw übernehmen,werde aber nie gefragt.Als es mal auf Kur ging bin ich öfter hin als die anderen zu Besuch,obwohl ich zu de Zeitpunkt länger fahren musste und ein Baby hatte und natürlich würde ich mich später um meine Mutter kümmern wenn sie Pflege braucht,sogar trotz Enterbung!!!

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Das hält niemals als Argument, da müssen sehr schwerwiegende Vergehen vorliegen wie etwa Straftaten oder böswilliges Im-Stich-Lassen.

Wir hatten in der Schwiegerfamilie gerade einen ähnlichen Fall, wo die Schwester mit der Mutter 20 Jahre zusammengewohnt hat und sich wirklich 24/7 um sie gekümmert hat. Die Schenkung der Immer erfolgte noch zu Lebzeiten auf Wunsch der Mutter. Der Bruder klagte nach deren Tod und erhielt einen erheblich (!) höheren Betrag ausbezahlt, als ursprünglich argumentiert/zugestanden wurde. (Weil man eben nicht zu Lebzeiten verschenken und das im Erbe nicht berücksichtigen kann.) Natürlich wurde der Schwester die Betreuung monetär vergolten, aber in angemessenem Rahmen.

Bearbeitet von -Lil-